Geschrieben von geiz_ist_geil am 30.12.2005, 10:06 Uhr |
Unterhaltsvorschuss???dringend
Hallo,
wenn seit der Geburt des Kindes UHV gezahlt wurde sind die 72 monate um, dann wird nicht weiter gezahlt.
Du kannst aber, wenn das Geld wirklich fehlt, zum Amt gehen und Arbeitslosengeld II beantragen, wieviel das eventuell sein wird, oder ob überhaupt ein anspruch besteht, kannst du unter sozialhilfe24.de nachschauen, da gibt es einen ALG II Rechner, du gibst deine Daten ein und dann wird dir dein Bedarf angezeigt.
Sollte es da nichts geben, kannst du immer noch Wohngeld beantragen und eine Freistellung der GEZ-Gebühren.
- Unterhaltsvorschuss???dringend - misty 30.12.05, 8:28
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- Re: Unterhaltsvorschuss???dringend - geiz_ist_geil 30.12.05, 10:06
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