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Geschrieben von kravallie am 05.03.2013, 12:12 Uhr

unterhalt bei volljährigem kind

mein kind wird in 5 monaten volljährig.
ich habe eine beistandschaft beim jugendamt, die wird man mir wahrscheinlich "kündigen" oder?
sie geht noch zur schule und macht 2014 abitur, wohnt bei mir.
wo kein kläger, kein richter, also wenn der kv keine fragen stellt und weiterzahlt, soll es mir recht sein, aber was ist, wenn er einstellt und abwartet?
muß ich dann einen anwalt beauftragen? bzw das kind?

 
18 Antworten:

Re: unterhalt bei volljährigem kind

Antwort von LittleRoo am 05.03.2013, 12:19 Uhr

"Kindesunterhalt muss grundsätzlich so lange gezahlt werden, bis die Kinder auf eigenen Füßen stehen. Ausnahmen davon gibt es grundsätzlich nur, wenn sie volljährig sind und sich nicht konsequent und nachhaltig darum kümmern, entweder ihre Ausbildung abzuschließen oder aber sich alsbald einen Job zu suchen."


http://www.lexikon-familienrecht.de/unterhalt-wie-lange-muss-gezahlt-werden/

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Die Beistandschaft endet mit Volljährigkeit...

Antwort von Ralph am 05.03.2013, 12:25 Uhr

Hi Kravallie,

so jedenfalls ist es bei uns. Das bedeutet, daß Deine Tochter, sollte der Vater die Zahlungen einstellen, ihn selbst verklagen muß. Keine schöne Situation.

LG
Snoopy

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Re: unterhalt bei volljährigem kind

Antwort von kravallie am 05.03.2013, 12:25 Uhr

na DAS weiß ich schon auch, aber beide eltern sind ab volljährigkeit barunterhaltspflichtig.....da werden dann beide gehälter herangezogen.
so einfach ist das nicht. das kann ich nicht ausrechnen und dann dem kv präsentieren, der sagt mir nie im leben, was er verdient

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Re: unterhalt bei volljährigem kind

Antwort von sophieno am 05.03.2013, 12:31 Uhr

Ich kenne es so, dass das Jugendamt das volljährige Kind beratend unterstützt. Sprich, Kind muss Unterlagen der Eltern beibringen (Gehaltsnachweise), Jugendamt rechnet auf dieser Basis den Unterhalt aus, Kind muss den Unterhalt selbst eintreiben. Wenn dein Kind noch bei dir wohnt, geht das in die Unterhaltsberechnung natürlich ein.
Lg sophieno

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Re: unterhalt bei volljährigem kind

Antwort von kravallie am 05.03.2013, 12:40 Uhr

ich glaube aber nicht, daß der kv dem kind seine lohnzettel einsehen läßt....
also doch anwalt?
lange verzögerungen in der zahlung wären ungünstig....sie will und braucht den führerschein zwecks usa-aufenthalt, da habe ich zuzahlung versprochen, die ich mir schon mit unterhalt nur schwer leisten kann....

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Re: unterhalt bei volljährigem kind

Antwort von shinead am 05.03.2013, 13:03 Uhr

Sie kann schon jetzt einen Anwalt beauftragen. Normalerweise sind Gehälter ja nicht so starken Schwankungen unterworfen, dass man nicht auf Grundlage des letzten Jahresgehaltes den Unterhalt berechnen kann.

Gerade wenn es wahrscheinlich zu Verzögerungen durch eine Seite kommt, ist es ratsam, jetzt schon aktiv zu werden.

Erst mal eine schriftliche Aufforderung (wenn er Dir seinen Verdienst nicht verrät, vielleicht dem Anwalt des Kindes) und dann eben bei Verweigerung der Nichtwirkung entsprechend reagieren.

Beide Eltern sind zwar Barunterhaltspflichtig, Du erbringst ja aber Deinen Anteil schon durch Kost und Logis. Bleibt also nur noch der KV, der Zahlungspflichtig ist.
Lediglich wenn Du sehr viel mehr als der KV verdienen würdest, wäre er aus der Berechnung raus.

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gut

Antwort von kravallie am 05.03.2013, 13:07 Uhr

hat das kind dann evtl einen anspruch auf pkh, weil es keine einnahmen hat, bzw nur miniminijob?
meine anwältin hat für 30min telefonische beratung schon 230€ kassiert....ich fürchte.....

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Re: gut

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.03.2013, 13:57 Uhr

Ja, hat das Kind.

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danke an alle

Antwort von kravallie am 05.03.2013, 14:08 Uhr

....

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Als erstes keine PKH sonder Beratungschein

Antwort von shinead am 05.03.2013, 14:42 Uhr

... also ab zum Amtsgericht (Kontoauszüge, Schulbescheinigung und Sparbuch mitnehmen) und Beratungsschein holen. Damit zum Anwalt (optimalerweise Fachanwalt für Familienrecht) und 10 Euro dort zahlen - fertig.
PKH gibt es dann erst, wenn ein Prozess ansteht.

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Ich kaufe noch ein "N" für sonderN owt.

Antwort von shinead am 05.03.2013, 14:42 Uhr

.

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wie lautet der Titel?

Antwort von ungewohnt am 05.03.2013, 17:13 Uhr

Vielleicht hast du einen Titel, der nicht mit der Volljährigkeit endet, sondern mit Ende der Ausbildung?
Ansonsten war es bei uns so, dass das Jugendamt sich rausgezogen hatte (Unterhalt wurde fast nie bezahlt), da er vermutlich auch zukünftig nicht zahlen würde.....
Der Anwalt hat ihn angeschrieben und zurück kam: WIR wollen sämtliche Einkünfte der Mutter und des Kindes und berechnen den Unterhalt.....

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Vom Jugendamt

Antwort von Jeanette40 am 05.03.2013, 17:20 Uhr

wirst du einen Brief bekommen, dass die Beistandschaft beendet ist und soweit ich weiß, bekam mein Ex auch einen. Du kannst also leider nicht darauf hoffen, dass er das nicht mitbekommt, weil sich ja an der Situation (Kind wohnt bei dir und geht nach wie vor zur Schule) nichts ändert.

War bei uns genau dasselbe... . Mein Ex überweist seitdem unserem Sohn direkt den Unterhalt und der muss dann wieder knapp die Hälfte an mich zurück überweisen wegen Schulgebühren, Fahrkarte, Fitness. Ich wüßte nicht, wie ich das sonst stemmen sollte. An der Unterhaltssumme hat mein Ex nichts geändert, zum Glück...

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Re: wie lautet der Titel?

Antwort von shinead am 05.03.2013, 17:35 Uhr

Das Kind ist der Forderer des Unterhalts und hat ein Recht darauf die Unterhaltsberechnung zu kontrollieren. Der KV kommt also so oder so nicht um die Bekanntgabe seines Einkommens drum rum. Er könnte ja sonst 2.500 Euro ansetzen, wo 25.000 Euro richtig wären.

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Lies mal hier:

Antwort von desireekk am 06.03.2013, 11:38 Uhr

Hallo Kravallie,

lies mal hier:
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder_66.php

Grundsätzlich ist schuldbefreiend ab dem 18. Geb der Unterhalt direkt an das Kind zu leisten.
Deine Tochter kann natürlich bestimmen, dass weiter schuldbefreiend an Dich überweisen wird, das soll sie dem Papa halt schriflich geben.

Die Höhe insgesamt richtet sich nach Euer beider Einkommen und Eurer anteiligen Leistungsfähigkeit.
Du klannst deinen Anteil jedoch auch in "Kost und Logis" erbringen.
Steht alles in dem Artikel oben.

Hatten mein Ex und ich mit seinem Großen alles durch (... und freiwillig einiges mehr gezahlt...)

Gruß

Désirée

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Re: Lies mal hier:

Antwort von desireekk am 06.03.2013, 11:45 Uhr

Nachtrag:

Der Herr Papa kann dann ab dem 18. geb den VOLLEN Kindergeldbetrag abziehen...leider...

VG

Désirée

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ist das alles kompliziert!!!

Antwort von kravallie am 06.03.2013, 12:17 Uhr

ich wußte schon, daß es evtl weniger werden würde, aber dass das alles so kompliziert ist!!??
meine unterhaltsverpflichtung einem 2.minderjährigen kind gegenüber wird aber angerechnet oder?
mein mann verdient nicht MEHR als ich, wird seine unterhaltsverpflichtung auch angerechnet? er hat ja auch noch eine unterhaltsverpflichtung, unser gemeinsames kind...

steigt da jemand richtig durch?

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Re: ist das alles kompliziert!!!

Antwort von desireekk am 06.03.2013, 13:52 Uhr

Wenn Du es schritt für schritt durchgehst ist es nicht kompliziert.

Frage: arbeitest Du?
Dann spielt dein Mann keine Rolle.

Interessant ist, ob der Papa noch weitere Kinder hat.

Die 2. unterhber. Tochter spielt grundlegend hier wohl keine Rolle.
Der papa muss evtl. eine Unterhaltssufe 8für seinen Quoteanteil) nach Oben rutschen wenn keine weiteren Kinder da sind, da die DT auf mind. 2 Unterhaltsberechtigte abstellt.

Du kannst mir aber auch eine PN schreiben.

Aber jetzt zuerst:

Schätze mal grob was Papa verdient. Dann berechne mit diesem angenommenen Einkommen und deinem, in welche Unterhaltsgruppe Ihr zusammen kommt.
Dann ziehe das volle Kindergeld ab.
Aus dem Restertrag ermittle deine Quote an Unterhalt.

Wenn das mehr ist als bisher würde ich sofort den Mund aufmachen. Ansonsten einfach mal abwarten wie es in 5 Monaten weitergeht.

Und das Töchterchen mal vorsichtig an das Thema heranführen dass sie zur Not auch eine Klage in erwägung ziehen muss wenn papa sein Einkommen nicht freiwillig rausrückt.
Parallel dazu einem termin beim Jugendamt schadet sicher nicht wo Töchterchen dann schon dabei ist.

Viele Grüße

Désirée

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