Geschrieben von fledermaus24 am 14.12.2010, 8:28 Uhr |
Frage wegen Unterhalt und Kindergeld
Hallo. Wie funktionert das nach der räumlichen Trennung. Der Mann zahlt Unterhalt laut Dü Tabelle für die Kids. Muß er für mich auch zahlen? Ich kann nicht arbeiten gehen, hab 3 Kids und der Kleinste ist schwerst behindert. Oder eher H4? Oder Wohngeld? Und wie ist das mit dem Kindergeld? Bekommt er die Hälfte davon, wenn er Unterhalt zahlt? Was sollte ich noch beachten? Wir trennen uns nicht im Streit und wollen alles so gut wie möglich über die Bühne bringen. LG und danke schonmal, fledermaus.
Re: Frage wegen Unterhalt und Kindergeld
Antwort von mf4 am 14.12.2010, 8:52 Uhr
Das Kindergeld bekommt er nicht aber bei den UH-Berechnungen wird das Kindergeld schon hälftig abgezogen.
Du kannst H4 beantragen aber was er zahlen kann wird kein Amt übernehmen wollen. Was auch immer an Kindergeld und Unterhalt reinkommt wird als Einkommen angerechnet, schmälert also das H4.
Geh am besten mit ihm zusammen zum JA, lasst euch den UH ausrechnen. Dann hast du was in der Hand womit du H4 oder Wohngeld beantragen kannst. Ohne diese Zahlen wird eine Berechnung nicht möglich sein.
lG mf4
Re: Frage wegen Unterhalt und Kindergeld
Antwort von +emfut+ am 14.12.2010, 8:57 Uhr
Seid Ihr verheiratet? Dann werdet Ihr sowieso früher oder später einen Anwalt brauchen - deswegen würde ich mir halt jetzt schon einen suchen und den das ausrechnen lassen, einfach sicherheitshalber. Den Kindesunterhalt rechnet auch das JA aus, aber nicht den Unterhalt für Dich - und mit einem behinderten Kind gibt es da auch noch besondere Dinge zu beachten, die ein Anwalt wahrscheinlich besser weiß als irgendeine Selbsthilfegruppe.
Der Vorteil ist auch: Wenn ein Anwalt alles ausgerechnet hat, dann gehen die Behörden davon aus, daß das alles stimmt. Wenn Du dann aufstockend H4 oder andere staatliche Hilfen brauchst, dann mußt Du nicht nochmal extra nachweisen, daß von Deinem Ex wirklich nicht mehr zu holen ist.
Gruß,
Elisabeth.
Re: Frage wegen Unterhalt und Kindergeld
Antwort von fledermaus24 am 14.12.2010, 9:10 Uhr
Ja wir sind verheiratet. Tja...da kommt die Frage auf, wer zahlt den Anwalt. Kann ich mir garnicht leisten. Ich erkundige mich erstmal bei der Gemeinde und JA.
Re: Frage wegen Unterhalt und Kindergeld
Antwort von marie03 am 14.12.2010, 9:17 Uhr
Hallo
wenn du nicht arbeitest,kannst du prozesskostenbeihilfe beantragen und zahlst dann nichts für den anwalt oder die scheidung.
beim amtsgericht kannst du einen bartungsschein holen,damit zum anwalt und der rest läuft dann und der aw kann dir alles genau berechnen usw.
wenn ihr euch im guten trennt,reicht es das du einen anwalt nimmst.
Re: Frage wegen Unterhalt und Kindergeld
Antwort von fledermaus24 am 14.12.2010, 9:21 Uhr
Alles klar, danke schön.
Re: Frage wegen Unterhalt und Kindergeld
Antwort von Pamo am 14.12.2010, 21:05 Uhr
Den Anwalt solltest du dir moeglich machen, vielleicht als Weihnachtsgeschenk?
Und nimm dir ja einen eigenen und keinen gemeinsamen Anwalt mit deinem Ex, das koenntest du sonst eines Tages bitter bereuen.
Re: Frage wegen Unterhalt und Kindergeld
Antwort von fledermaus24 am 14.12.2010, 22:03 Uhr
Ich weiß, das haben bestimmt schon einige gesagt, aber wir gehen nicht im Streit auseinander. Mein Mann zieht mich nicht ab und ich ihn auch nicht. Der ist einfach nicht so ein Typ...Er bleibt auch noch solange wohnen, bis er was gefunden hat. Ich möchte das auch nicht den Kindern antun, so vor Weihnachten.
Re: Frage wegen Unterhalt und Kindergeld
Antwort von Pamo am 14.12.2010, 22:39 Uhr
Und trotzdem sollte jemand deine Interessen vertreten, ausser du bist selber Anwaeltin fuer Familienrecht. Du wuerdest einer guten Freundin doch auch dazu raten, oder nicht?
Re: Frage wegen Unterhalt und Kindergeld
Antwort von fledermaus24 am 15.12.2010, 13:04 Uhr
Ich weiß nicht. Ich kann mich ja mal erkundigen. Ich hab ja sowas noch nie erlebt.
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