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Geschrieben von yola am 02.02.2011, 9:21 Uhr

Detailfrage Unterhalt - Anrechnung halbes Kindergeld

Hallo an alle,

ich frage hier nur interessehalber, aber eigentlich treibt mich die Frage schon seit längerer Zeit um:

Es ist ja so - wenn ich das richtig verstanden habe - dass der Unterhaltspflichtige die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt abziehen darf mit der Begründung dass er dieses Geld während der Umgangszeiten für das Kind ausgibt. Stimmt das so?

So, jetzt stellt sich für mich seit längerer Zeit die Frage wie die Situation für diejenigen Unterhaltszahlenden ist die zwar ihrer Unterhaltspflicht nachkommen, aber keinen Umgang mit dem Kind/den Kindern wünschen, denen also logischerweise auch keinerlei Umgangskosten entstehen. Da würde ja die Begründung für den Einbehalt des hälftigen Kindergeldes wegfallen...

Hat jemand Infos dazu?

LG

Yola

 
4 Antworten:

FALSCH

Antwort von Keksraupe am 02.02.2011, 9:25 Uhr

das kindergeld ist für die Eltern, die für ihr Kind finanziell AUFKOMMEN

und da er den UNTEWRHALT zahlt, kommt er damit ja AUCH für das Kind auf, und DESHALB steht ihm das halbe Kindergeld zu. hat NICHTS zu tun mit dem Umgang.

Wer Unterhalt zahlt, kriegt das halbe Kindergeld, fertig

das ist übrigens dann schon vom titel abgezogen, also der Titel beläuft sich immer auf die VOLLSTÄNDIGE SUMME, die du erhalten musst. Nicht davon NOCHMAL abziehen.

nur bei der Düsseldorfer Tabelle muss man es abziehen...

Umgang hat damit NICHTS zu tun (wer hat denn so einen blödsinn erzählt?)

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Re: FALSCH

Antwort von HappyJule am 02.02.2011, 10:11 Uhr

Das ist ja interessant!
Das hab ich noch nie gehört? Mein Mann bezahlt auch Unterhalt und kümmert sich um die Kids aber bekommt nicht das halbe Kindergeld.???
Muß er das beantragen oder machen die das von selber? hmmm

Lg Julia

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happyjule, das bekommt man nicht überwiesen

Antwort von Keksraupe am 02.02.2011, 10:13 Uhr

das ist automatisch vom Unterhalt abgezogen...

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ah ok.....!

Antwort von HappyJule am 02.02.2011, 10:17 Uhr

Danke

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