Geschrieben von Berlin! am 30.01.2021, 12:10 Uhr |
Ueberprüfung der prozesskostenhilfe
PKH und VKH sind keine Geschenke, es sind Darlehen.
Mittels einer nachträglichen Überprüfung soll geklärt werden, ob Dir die Rückzahlung der PKH/VKH doch noch zugemutet werden kann, etwa, weil sich Deine wirtschaftliche Situation verbessert hat.
So eine Überprüfung ist völlig üblich und kann bis zu 4 Jahre nach Gewährung der PKH/VKH in unregelmäßigen Abständen erfolgen. Auch mehrmals.
- Ueberprüfung der prozesskostenhilfe - Mera87 24.01.21, 22:23
- Re: Ueberprüfung der prozesskostenhilfe - KKM 24.01.21, 23:00
- Re: Ueberprüfung der prozesskostenhilfe - yve15 25.01.21, 7:39
- Re: Ueberprüfung der prozesskostenhilfe - Limayaya 25.01.21, 14:57
- Re: Ueberprüfung der prozesskostenhilfe - Berlin! 30.01.21, 12:10
- Re: Ueberprüfung der prozesskostenhilfe - pauline-maus 30.01.21, 12:46
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