Geschrieben von Limayaya am 25.01.2021, 14:57 Uhr |
Ueberprüfung der prozesskostenhilfe
Bei mir war es jedes mal so (und ich hab mit meinem Ex EINIGE Gerichtssachen durch...)...war jedesmal ein Brief vom Gericht, das gleiche Formular dabei, wie ursprünglich beim Antrag auf Prozesskostenhilfe auch auszufüllen war.
Du füllst das einfach noch mal aus, kopierst aktuelle Gehaltszettel ect. mit dazu, ans Gericht schicken: Fertig!
Und solltest du inzwischen finanziell so viel besser da stehen, dass die die Beihilfe streichen oder gar zurück haben wollen: Anrufen und um Ratenzahlung bitten (MUSS normalerweise gewährt werden)
- Ueberprüfung der prozesskostenhilfe - Mera87 24.01.21, 22:23
- Re: Ueberprüfung der prozesskostenhilfe - KKM 24.01.21, 23:00
- Re: Ueberprüfung der prozesskostenhilfe - yve15 25.01.21, 7:39
- Re: Ueberprüfung der prozesskostenhilfe - Limayaya 25.01.21, 14:57
- Re: Ueberprüfung der prozesskostenhilfe - Berlin! 30.01.21, 12:10
- Re: Ueberprüfung der prozesskostenhilfe - pauline-maus 30.01.21, 12:46
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