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Geschrieben von Mera87 am 24.01.2021, 22:23 Uhr

Ueberprüfung der prozesskostenhilfe

Guten Abend,
bei wem von Euch stand denn auch schon mal eine ueberpruefung der prozesskostenhilfe an, zb da man diese damals für die Scheidung vom Vater, brauchte?
Bitte gerne per pn
Lg

 
5 Antworten:

Re: Ueberprüfung der prozesskostenhilfe

Antwort von KKM am 24.01.2021, 23:00 Uhr

Meinem Ex ist das passiert.
Und da sich seine Einkommenverhältnisse verbessert hatten, musste er die Prozesskostenhilfe zurückzahlen.

Ich habe meine Anwältin gleich selbst bezahlt.

Diese Überprüfung ist wohl üblich.

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Re: Ueberprüfung der prozesskostenhilfe

Antwort von yve15 am 25.01.2021, 7:39 Uhr

Ich hatte das mal, als ich die Prozesskostenbeihilfe für einen Arbeitsrechts-Verfahren bewilligt bekam.
Die Überprüfung fand 2x statt - sprich ich musste 2x ein mehrseitiges Formular ausfüllen - mit Angaben z. B. über Einkünfte, Miethöhe, Kredite ...usw. usw. ....die jeweiligen Unterlagen anfügen u. fertig wars.

Da sich meine finanziellen/persönlichen Umstände nicht übermäßig verändert hatten bekam ich, nach dem 2. mal ein Schreiben aus dem hervor ging das es die ltzt. Überprüfung war u. ich keine Prozesskostenbeihilfe zurück zahlen muss u. das Thema nun "erledigt" ist.

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Re: Ueberprüfung der prozesskostenhilfe

Antwort von Limayaya am 25.01.2021, 14:57 Uhr

Bei mir war es jedes mal so (und ich hab mit meinem Ex EINIGE Gerichtssachen durch...)...war jedesmal ein Brief vom Gericht, das gleiche Formular dabei, wie ursprünglich beim Antrag auf Prozesskostenhilfe auch auszufüllen war.

Du füllst das einfach noch mal aus, kopierst aktuelle Gehaltszettel ect. mit dazu, ans Gericht schicken: Fertig!

Und solltest du inzwischen finanziell so viel besser da stehen, dass die die Beihilfe streichen oder gar zurück haben wollen: Anrufen und um Ratenzahlung bitten (MUSS normalerweise gewährt werden)

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Re: Ueberprüfung der prozesskostenhilfe

Antwort von Berlin! am 30.01.2021, 12:10 Uhr

PKH und VKH sind keine Geschenke, es sind Darlehen.

Mittels einer nachträglichen Überprüfung soll geklärt werden, ob Dir die Rückzahlung der PKH/VKH doch noch zugemutet werden kann, etwa, weil sich Deine wirtschaftliche Situation verbessert hat.

So eine Überprüfung ist völlig üblich und kann bis zu 4 Jahre nach Gewährung der PKH/VKH in unregelmäßigen Abständen erfolgen. Auch mehrmals.

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Re: Ueberprüfung der prozesskostenhilfe

Antwort von pauline-maus am 30.01.2021, 12:46 Uhr

hier 2 mal zwecks 2 verschiedener prozeße( scheidung und und umgangsrecht) nach je 3 jahren .
bei beiden bekam ich einen abschließeneden brief ,dass es nun abgeschloßen ist und nicht weiter geprüft wird

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