Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Helenita2312 am 29.10.2005, 21:52 Uhr

Trennung?

Hi :)

also juristisch ausschlaggebend ist der Zeitpungt der Empfängnis - an Unterhalt für dich stehen die ersten 3 Jahre zunächst Dein Nettogehalt an Unterhalt vor Empfängnis (sprich Befruchtung)zu und zudem max. 400€ fürs Baby. BGH (Bundesgerichtshof)ist dabei Alleinerziehende wie geschiedene Mütter zu behandeln, dahingehend, dass sie Unterhaltsansprüche angegelichen werden, sprich du solange Unterhalt bekommen sollst bis das Kind 10J. ist. Vorraussetzung ist aber, dass der Vater natürlich die Summe auch verdient, sprich über dein *Exgehalt* und Kindesunterhalt noch selbst genügend zu leben hat. Sozialamt zahlt ca. 820€ + ca.250€ fürs Kind, dazu gibts 150€ Kindergeld beim 1.Kind und 300€ Erziehungsgeld (die ersten 3 Jahre - abhängig vom ehemaligen Nerttogehalt vor schwangerschaft!). Sprich als Sozialhilfeempfängerin hast Du dann 1520€ jeden Monat zur Verfügung. Trenn´dich, wenn es nicht mehr geht! Es ist im endeffekt für dich UND das Baby besser :)

Hoffe, dass ich dir ein bisschen weiterhelfen konnte :)

Alles Liebe
Helen

 
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