Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 14.10.2003, 13:38 Uhr

Tip, wenn auch von der anderen Seite... :-)

Hi Tanja,

das ist mit der gesetzlichen Vaterschaft leider so. Kann ich auch ein Lied von singen, war so ein "Gesetz-Vater" bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils.

Man kann beim Jugendamt (so jedenfalls in Hamburg) eine entsprechende Erklärung abgegeben, wonach der gesetzliche Vater erklärt, daß er NICHT der Vater ist, der biologische Vater erklärt, DAß er der Vater ist und Du als Mutter das bestätigst.
Das alles wurde bei uns während der Scheidung erledigt (die Schwangerschaft meiner Ex war definitiv nicht der Scheidungsgrund, wir waren lange auseinander)und das alles lag auch bei Gericht. Mit Rechtskraft des Scheidungsurteils war ich dann Vaterschaft wieder los... :-)

Das solltest Du vor der Scheidung unbedingt noch auf die reihe kriegen. Soweit ich gehört habe soll es danach sehr viel nerviger sein, das zu regeln.

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
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