Geschrieben von milliemilena am 20.08.2004, 14:53 Uhr |
Sozialhilfe, wann Kürzung?
Hallo,
ich (werdende Alleinerziehende) wollte fragen, ob ich gekürzte Sozialhilfe erhalten würde, wenn noch ein weiterer Erwachsener in meiner Wohnung gemeldet ist?
Ich bekomme mein erstes Kind im Oktober und müsste von Jan 05 - Juni 05 Sozi beantragen, da ich da in Elternzeit gehen möchte und kein Einkommen mehr habe!
Wenn mein Freund oder ein Bekannter bei mir in der Wohng. gemeldet wäre, der auch Einkommen bezieht, würden sich da für mich Nachteile ergeben (auch wenn diese Person mich und mein Kind finanziell NICHT unterstützt)????
Vielen Dank für jede Hilfe!
LG *milena*
Re: Sozialhilfe, wann Kürzung?
Antwort von Petra-Tina am 20.08.2004, 18:59 Uhr
Hallo Milena,
ich stand in etwa vor dem gleichen Problem. Nachdem mein Ex aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist und ich unbedingt hier wohnen bleiben wollte, hab ich beim Amt nachgefragt und mir schliesslich eine Mitbewohnerin gesucht. Mit einer weiblichen Person in deinem Haushalt wärs leichter als mit nem Mann. Je nach dem wie das Amt bei dir so drauf ist, gehen se sonst immer gleich von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus. Claudi und ich mussten was unterschreiben das wir getrennt haushalten und wirtschaften und dann war alles kein Problem.
Grüßle,
Tina
Re: Vorsicht
Antwort von Benedikte am 21.08.2004, 11:01 Uhr
Wenn mein Freund bei uns wohnt und uns nicht finanziell unterstützt- wenn er der Vater ist, dann muss er Euch finanziell unterstützen. Das Kind hat zumindest definitiv einen Unterhaltsansruch- außer er liegt unterm Selbstbehalt.Also wirst Du das kaum durchkriegen, dass er Euch nicht unterstützt.
benedikte
Re: Vorsicht
Antwort von milliemilena am 24.08.2004, 14:10 Uhr
Hallo :-)
Also, derjenige welche bei mir gemeldet sein würde, ist nicht mein Freund bzw. ist er nicht der Vater meines Kindes, von daher habe ich finanziell nichts mit ihm zu tun!
Vom Vater des Kindes bin ich getrennt, er hat keine deutsche Nationalität und lebt derzeit in UK.
Gruß,
*milena*
Re: @Petra-Tina
Antwort von milliemilena am 24.08.2004, 14:12 Uhr
Hi,
danke für den "Tipp", also dürfte ich von der Person keine finanzelle Unterstützung erhalten und wir müssten nachweisen bzw. unterschreiben, dass wir getrennt haushalten (was ja auch der Fall wäre, da er gar nicht in der Wohnungleben würde, geht für ihn nur um die amtliche Meldung).
LG *milena*
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