Geschrieben von safrarja am 05.11.2004, 8:59 Uhr |
Sozi
Hallo !
Wenn ich für 2-3 Monate Sozi beantragen weil mein Ex krank ist und von daher den Unterhalt für die Kids im Moment nicht zahlen kann muß die Sozi dann zurückgezahlt werden ?
Ich hab das mal wo gelesen wenn man weniger als 6 Monate Sozi bezieht das man es dann zurückzahlen muß !
Wenn das stimmt :wer muß es dann zurückzahlen mein Ex oder ich ?
LG safrarja
Re: Sozi
Antwort von Murmeline am 05.11.2004, 9:26 Uhr
Hi! Ich glaube, da müßtest Du eher Unterhaltsvorschuss beantragen und keine Sozialhilfe! (Es sei denn, der UVG-Anspruch ist bereits erschöpft bzw. die Kinder sind schon zu alt dafür.) Die Leistungen werden dann vom Kindesvater zurückgefordert.
LG Murmeline
Re: Sozi
Antwort von safrarja am 05.11.2004, 9:41 Uhr
Hallo !
Unterhaltsvorschuß fällt leider weg da ich neu verheiratet bin (seh da zwar nicht den Sinn aber egal )
Danke für Deine Antwort !
LG safrarja
Re: Sozi
Antwort von Murmeline am 05.11.2004, 9:48 Uhr
Nochmal hi;-) Also wenn Du wieder verheiratet bist, besteht für Dich ja kein SH-Anspruch mehr, sondern nur für die Kinder. Also könntest Du für sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen (Regelsatz plus anteilige Unterkunftskosten abzüglich Kindergeld). Ihr müßtet dazu allerdings Eure Einkünfte und Belastungen nachweisen (wenn auch Dein neuer Mann als "Stiefvater" nicht für die Kinder unterhaltspflichtig ist). Das Sozialamt wird im Falle einer Zahlung auf jeden Fall den Kindesvater auf Erstattungsfähigkeit überprüfen. Du selbst mußt die evtl. zu leistende Sozialhilfe nicht zurückerstatten.
LG Murmeline
und weils so schön war ..#g#
Antwort von safrarja am 05.11.2004, 10:09 Uhr
Mit dem offfenlegen der Einkünfte usw hab ich kein Problem !
Kannst Du mir auch sagen wen ich als Hilfesuchenden eintragen muß ? Die Kinder oder mich ?
LG safrarja
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