Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von karinundlukas am 28.11.2003, 0:36 Uhr

Soviel ich weiss,

muss man dafuer nicht in einer eheaehnlichen Gemeinschaft gelebt haben.

Ist eigenlich nur von seinem Einkommen und seinen sonstigen Verpflichtungen abhaengig (z.B. Zahlungen an weiter Kinder, Unterhalt an Ex-Frau...).

Wenn dein Ex-Freund keinen anderweitigen Verpflichtungen hat muesstest Du von seinen 1300 Euro den KU abziehen und von den verbleibenden 1110 noch "Auslagen fuer die Arbeit" dann den Selbsterhalt (in dem sind so um die 360 Euro Miete enthalten, falls er mehr zahlt musst Du das dazurechnen, ausser die Wohnung ist fuer ihn nicht "angemessen").

Der verbleibenden Anteil wird halbiert....meinst Du davon kannst Du wirklich leben? Zieh wegen den paar Euro lieber nicht vor Gericht...macht nur das Verhaeltnis kaputt (oder noch kaputter?) und bringt Dir nicht wirklich finanzielle Entlasstung (wird z.B. meines Wissens bei Sozialhilfe mit angerechnet).

Karin

 
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