Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von anna33 am 27.11.2003, 23:03 Uhr

Betreuungsunterhalt???

Hallo, schön, dass ich auch jemanden helfen kann. Ihr seid wohl nicht verheiratet gewesen??? Voraussetzung für diesen Betreuungsunterhalt ist jedoch, dass ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt habt. Der Unterhalt steht Dir bis zum 3. Lebensjahr Deines Kindes zu, denn dann kannst Du das Kind in den Kindergarten geben und wieder arbeiten. Von 1.300 Euro müssen dem Vater ca. 800 Euro Selbstbehalt zum Leben bleiben, den Rest müsste er dann evtl. an Dich abtreten, so müsst es gehen, erkundige Dich mal bei einer Rechtsberatungsstelle oder beim Jugendamt!!!! Viel Glück!!!!

 
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