Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 01.12.2003, 8:28 Uhr

Erstmal vielen Dank! Habe noch Fragen...

Hollo,
also das Jugendamt ist tatsächlich nicht dafür zuständig, denn das hat ja die Aufgabe, dem Kind Beistand zu leisten und das Verhältnis zwischen den Eltern untereinander besser mit Abstand zu sehen.

Du kannst dich zB bei ProFamilia beraten lassen, etc.

Da du bei den EInkommensverhältnissen des Vaters sowieso auf Sozialhilfe angewiesen bist, ist es besser, wenn du dich glaich an die wendest und damit geht der Anspruch an Betreuungsunterhalt auf das Amt über.

"Finde es würde sich auch lohnen zu klagen, wenn ich unter 100 Euro bekommen würde. Es ist ja alles so teuer... "

Die Rechnung geht nicht auf, da jeder Cent Unterhalt auf die Sozialhilfe angerechnet wird.
Wenn du also klagen solltest und tatsächlich 100Euro beir rauskommen, dann wird das Sozialamt seine Leistungen entsprechend kürzen.

Gruss

 
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