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Geschrieben von britta + stacy am 25.11.2003, 14:48 Uhr

Unterhalt soll runtergesetzt werden - Zahlt das Jugendamt den Rest zum Mindestunterhalt??

Hallo!

Ich bekomme für meine Tochter den Mindestsatz nach D-Dorfer Tabelle von 184 Euro im Monat.......
nun will aber der KV auf 77 Euro einklagen ......... da aber ja der Mindestunterhalt beim Jugendamt bei 122 Euro liegt, zahlt dann das Jugendamt die Differenz???

Danke
:-)

 
5 Antworten:

Re: Unterhalt soll runtergesetzt werden -> Zahlt das Jugendamt den Rest zum Mindestunterhalt??

Antwort von RainerM am 25.11.2003, 15:15 Uhr

Hi Britta,
der Begriff "Mindestunterhalt" ist so eine Sache, die es eigentlich nicht gibt, denn Unterhalt ist abhängig von der Leistungsfähigkeit.

Die Höhe des Unterhaltes hat einen Einfluss auf die Teilnahme am halben Kindergeld.

Es gibt den sogen. Regelsatz, der Beträgt 199 Euro.

Für den Unterhaltsvorschuss zieht das Jugendamt das halbe Kindergeld von 77Euro ab, zahlt also 122Euro.

Bei den unterhlatspflichtigen Elternteilen sieht das mit der Teilnahme am Kindergeld anders aus.

Dort bekommt man das ganze halbe Kindergeld nur, wenn man 135% vom Regelsatz zahlt.

Also 269Euro - 77Euro=192Euro

Aber... wenn man unter seinen Selbstbehalt rutscht (schuldlos, was das auch immer heissen mag), dann kann der Unterhalt auch noch geringer werden, denn kein Unterhaltspflichtiger soll selber zum Sozialfall werden.

Soweit ich weiss, kann das Jugendamt dann den Unterhalt aufstocken, vorausgesetzt, dass die Bedingungen für UHVGld erfüllt sind, aber das sollten lieber andere beantworten.

Bye

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Re: Unterhalt soll runtergesetzt werden -> Zahlt das Jugendamt den Rest zum Mindestunterhalt??

Antwort von Ramona&Pascal am 25.11.2003, 16:04 Uhr

Wenn er nur 77€ bezahlt, dann aknnst Du den rest vom JA bekommen.
Aber warum will er denn jetzt weniger zahlen?
Mein Ex hat auch weniegr hezahlt (107€) und ich hab ihn verklagt, der Richter hat entschieden dass er den Satz nach Düsseldorfer Tabelle zahlen muss (also 222€), weil er 1. seiner Erwerbsobliegehheitspflicht nicht nachgekommen ist und 2. weil er einen Nebenjob hätte annehmen müssen, um den Unterhalt für alle Kinder (er hat noch 2 Kinder mit seiner jetztigen Partnerin)abzusichern.
Und die Gerichtskosten muss er auch noch tragen.

LG Ramona

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angeblich verdient er nicht mehr so viel.......Zeitarbeit, aber er hat geheiratet, müsste doch mehr Geld da sein ;-)

Antwort von britta + stacy am 25.11.2003, 20:58 Uhr

:-)))))))))

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Re: hm...ob der Grund reicht?

Antwort von Ramona&Pascal am 25.11.2003, 22:04 Uhr

na hoffentlich hast Du dann einen guten Richter. Mein Ex verdient jetzt auch weniger, als bei seiner letzten Arbeitsstelle und muss trotzdem zahlen.
Meine Schwester muss auch Unterhalt an ihren Sohn zahlen. Und ihr wird auch immer wieder vom JA gesagat das sie sich einen Nebenjob suchen muss um Unterhalt abzusichern wenn sie zu wenig verdient. Und genau das hat der Richter bei unserer Verhandlung auch so gesagt.
Viel Glück!

LG Ramona

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es kommt darauf an...

Antwort von RainerM am 26.11.2003, 10:52 Uhr

... warum er weniger verdient, warum er den Job gewechselt hat und ob er schon voll ausgelastet ist, also wenigstens Vollzeit arbeitet und Bezahlung angemessen seiner Ausbildung und Tätigkeit ist.

Was das jugendamt sagt ist das eine, was das Gericht sagt kann evtl was anderes sein.

Eine so drastische Kürzung des Unterhaltes kann ich mir allerdings nicht vorstellen.

cu

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