Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von spiky73 am 22.08.2005, 12:54 Uhr

sorgerechtserklärung und vaterschaftsanerkennung.

noch ein nachtrag zu elisabeths posting:

vaterschaftsanerkennung und gemeinsame sorgerechtserklärung sind 2 verschiedene paar schuhe.

ich kenne es halt nur aus meiner eigenen erfahrung, dass die VORGEBURTLICHE vaterschaftsanerkennung so ablief: wir pilgerten zum jugendamt, er hat ein dokument unterzeichnet, dass er die vaterschaft für das ungeborene kind anerkennt.
ich musste dann ein zweites, separates dokument unterzeichnen, in dem ich der vaterschaftsanerkennung durch ihn zugestimmt habe. und später waren beide dokumente immer gemeinsam vorzulegen.
ist es vielleicht das, wovon du gemeint hast, dass du es noch nicht unterschrieben hast?

das gemeinsame sorgerecht ist nochmal eine ganz andere geschichte. wir wurden während dieses ganzen prozedere noch nicht mal darauf hingewiesen, dass das eigentlich was anderes ist, und dass dazu auch eine weitere urkunde ausgefertigt werden muss.

du kannst also ruhigen gewissens der vaterschaftsanerkennung zustimmen (wenn es darum gehen sollte), aber dem gemeinsamen sorgerecht solltest du in deiner situation auf keinen fall zustimmen. diese aussage wird mir mit sicherheit wieder den zorn der hier schreibenden männlichen vertreter zuziehen, und generell glaube ich immer an das gute im menschen und daran, dass BEIDE elternteile sich um das kind kümmern sollten, aber bei kindern aus binationalen beziehungen spielen so viele faktoren rein, dass das gemeinsame sorgerecht nicht wirklich ratsam ist.

lg
martina

 
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