Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 22.06.2012, 8:14 Uhr

sicher ?

... na ja, man ist auch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn man vom Finanzamt dazu aufgefordert wird.

Wenn jemand im Vorjahr ein sog. "Pflichtfall" war (z.B. bei Ehegatten mit LSt-Klasse III/V, oder bei mehreren Lohnsteuerkarten, bei Arbeitslohn und Lohnersatzleistungen in einem Jahr, Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte, noch andere Einkünfte als Arbeitslohn etc.pp.), dann muss das Finanzamt natürlich überprüfen, wie die Verhältnisse jetzt aussehen.

Aber normalerweise sieht das Erinnerungsschreiben an die Abgabe der Einkommensteuererklärung auch die Angabe vor "ich bin nicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet, weil die Einkünfte zu gering waren" oder so ähnlich. Dann legt man eben den Bescheid über die Sozialleistungen und den Elterngeldbescheid bei - und in der Regel hat sich das Thema damit erledigt. (Allerdings kann das Finanzamt trotzdem auf Abgabe einer Erklärung bestehen, kommt eben immer auf den Einzelfall an.)

Ansonsten - nein, nicht jeder Bürger muss IMMER eine Einkommensteuererklärung abgeben (sondern nur, wenn gesetzlich vorgesehen, da gibt es eine ziemliche lange Liste, oder wenn man vom Finanzamt dazu aufgefordert wird) - zum Glück, sonst käme man mit der Arbeit ja gar nicht mehr hinterher. ;-)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.