schnegge
Hallo liebe Muttis, Wenn ihr kein UHV mehr bekommt weil die 6 Jahre rum sind oder der Vater des Kindes nicht zahlen kann. Kann man die Grossetlern gerichtlich belangen.hat mir eine RA gesagt lg
Mitglied inaktiv
Antwort auf Beitrag von schnegge
Da würden sich die Großeltern meines Sohnes aber ganz doll freuen! Was haben die denn mit dem Kindsvater bzw damit zu tun, dass er nicht zahlen kann?! Kopfschüttel.
Heidschnucke
Antwort auf Beitrag von schnegge
finde ich unmöglich und würde ich niemals einklagen.
Aprilscherz2000
Antwort auf Beitrag von schnegge
Hab ich schon mal gelesen, kenn aber keinen der es gemacht hat. Muß aber jeder selber wissen, angeblich kann man das. gruss Chrissie
Pamo
Antwort auf Beitrag von schnegge
Es gibt Umstaende, wo das geht. Hier im Forum ist eine Userin die das erfolgreich geschafft hat - vielleicht meldet sie sich zu Wort. Ich hoerte kuerzlich von einem Fall im nahen Umkreis wo Unterhalt von den Grosseltern gefordert wurde nachdem der Vorschuss auslief, der Rechtsstreit aber im Vergleich endete. Mir schien die betreffende Rechtsanwaeltin nicht sehr faehig zu sein, weil der Rechtsweg beim KV vorher nicht ausgeschoepft wurde (bis hin zur Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht).
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