Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 22.06.2012, 8:06 Uhr

Progressionsvorbehalt

...nein, Elterngeld ist nicht steuerpflichtig - es unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Sprich: Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wird es nicht berücksichtigt. Allerdings wird für die Ermittlung des Steuersatzes das Elterngeld dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet und der so ermittelte höhere Steuersatz wird dann auf das niedrigere zu versteuernde Einkommen angerechnet.

Also, ganz grob gesagt - bei 10.000 Euro zu versteuerndem Einkommen (zvE) hat man etwa 315 € Einkommensteuer zahlen, das sind 3,15% Steuersatz.

Wenn man dann 2.000 Euro Elterngeld angerechnet bekommen, wird so gerechnet: Bei 12.000 Euro zvE müsste man 705 Euro Einkommensteuer zahlen, das wäre ein Steuersatz von 5,875%.

Und dieser höhere Steuersatz von 5,875% wird jetzt im Rahmen des Progressionsvorbehalts auf das tatsächliche zvE von 10.000 Euro angewandt, d.h. man muss dann wegen des Elterngeldes auf das zu versteuernde Einkommen von 10.000 Euro eben nicht 315 Euro Steuern zahlen, sondern 587 € (= 5,875% von 10.000 Euro).

Und im Prinzip hätte man ja im laufenden Jahr die o.g. 315 Euro (mehr oder weniger) im Rahmen des Lohnsteuerabzugs bereits gezahlt - den übersteigenden Betrag von 272 Euro (=Differenz zwischen den 315 Euro und den 587 Euro durch den Progressionsvorbehalt) muss man dann eben noch nachzahlen.

Daher empfehle ich auch regelmäßig, vom Elterngeld etwas "zurück zu legen", oder zumindest, sich auf eine Nachzahlung einzustellen. :-)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.