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Steuererklärung und Elterngeld

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Steuererklärung und Elterngeld

Milia80

Hallo, betrifft mich persönlich jetzt zwar nicht aber wie sieht es aus wenn jemand Elterngeld bekommt aber auch H4, muss man eine Erklärung machen? Wird das versteuert?


Leena

Antwort auf Beitrag von Milia80

...Elterngeld ist steuerfrei, wirkt sich nur über den Progressionsvorbehalt aus - dafür muss aber steuerpflichtiges Einkommen vorhanden sein, sonst kann sich nichts auswirken. Wenn man tatsächlich NUR Hartz IV und Elterngeld bekommen hat, muss man zumindest keine Einkommensteuererklärung abgeben. Ohne steuerpflichtige Einkünfte keine Einkommensteuer...


Milia80

Antwort auf Beitrag von Leena

mir hat jemand erzählt Elterngeld wären steuerpflichtige Einkünft und sie hätten zu bezahlen gehabt und haben anderen geraten etwas davon "zurück zu legen"


Ikmam

Antwort auf Beitrag von Leena

"Wenn man tatsächlich NUR Hartz IV und Elterngeld bekommen hat, muss man zumindest keine Einkommensteuererklärung abgeben. Ohne steuerpflichtige Einkünfte keine Einkommensteuer..." Mir hat die Dame vom Finanzamt letztes Jahre erzählt, man müsse seine Steuererklärung IMMER abgeben - selbst wenn 0,00 draufsteht ?!


Milia80

Antwort auf Beitrag von Ikmam

Nein verpflichtet ist man nur wenn man Einnahmen wie Miete zb hat (über 410 Euro hatte ich mal gelesen aber ob die Zahl stimmt weiß ich nicht) oder wenn Kl 3/5. Ein normaler AN ist nicht dazu verpflichtet meine ich


Leena

Antwort auf Beitrag von Milia80

...nein, Elterngeld ist nicht steuerpflichtig - es unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Sprich: Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wird es nicht berücksichtigt. Allerdings wird für die Ermittlung des Steuersatzes das Elterngeld dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet und der so ermittelte höhere Steuersatz wird dann auf das niedrigere zu versteuernde Einkommen angerechnet. Also, ganz grob gesagt - bei 10.000 Euro zu versteuerndem Einkommen (zvE) hat man etwa 315 € Einkommensteuer zahlen, das sind 3,15% Steuersatz. Wenn man dann 2.000 Euro Elterngeld angerechnet bekommen, wird so gerechnet: Bei 12.000 Euro zvE müsste man 705 Euro Einkommensteuer zahlen, das wäre ein Steuersatz von 5,875%. Und dieser höhere Steuersatz von 5,875% wird jetzt im Rahmen des Progressionsvorbehalts auf das tatsächliche zvE von 10.000 Euro angewandt, d.h. man muss dann wegen des Elterngeldes auf das zu versteuernde Einkommen von 10.000 Euro eben nicht 315 Euro Steuern zahlen, sondern 587 € (= 5,875% von 10.000 Euro). Und im Prinzip hätte man ja im laufenden Jahr die o.g. 315 Euro (mehr oder weniger) im Rahmen des Lohnsteuerabzugs bereits gezahlt - den übersteigenden Betrag von 272 Euro (=Differenz zwischen den 315 Euro und den 587 Euro durch den Progressionsvorbehalt) muss man dann eben noch nachzahlen. Daher empfehle ich auch regelmäßig, vom Elterngeld etwas "zurück zu legen", oder zumindest, sich auf eine Nachzahlung einzustellen. :-)


Leena

Antwort auf Beitrag von Ikmam

... na ja, man ist auch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn man vom Finanzamt dazu aufgefordert wird. Wenn jemand im Vorjahr ein sog. "Pflichtfall" war (z.B. bei Ehegatten mit LSt-Klasse III/V, oder bei mehreren Lohnsteuerkarten, bei Arbeitslohn und Lohnersatzleistungen in einem Jahr, Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte, noch andere Einkünfte als Arbeitslohn etc.pp.), dann muss das Finanzamt natürlich überprüfen, wie die Verhältnisse jetzt aussehen. Aber normalerweise sieht das Erinnerungsschreiben an die Abgabe der Einkommensteuererklärung auch die Angabe vor "ich bin nicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet, weil die Einkünfte zu gering waren" oder so ähnlich. Dann legt man eben den Bescheid über die Sozialleistungen und den Elterngeldbescheid bei - und in der Regel hat sich das Thema damit erledigt. (Allerdings kann das Finanzamt trotzdem auf Abgabe einer Erklärung bestehen, kommt eben immer auf den Einzelfall an.) Ansonsten - nein, nicht jeder Bürger muss IMMER eine Einkommensteuererklärung abgeben (sondern nur, wenn gesetzlich vorgesehen, da gibt es eine ziemliche lange Liste, oder wenn man vom Finanzamt dazu aufgefordert wird) - zum Glück, sonst käme man mit der Arbeit ja gar nicht mehr hinterher. ;-)


Milia80

Antwort auf Beitrag von Leena

aber wenn ich im elterngeld zeitraum h4 bekam und im nachfolgenen jahr dann 6 monate h4 bekomme und dann an juni zb arbeiten gehe (kein elterngeld und kein h4 mehr) und eine steuererklärung mache kommt da auch noch eine höhere besteuerung obwohl elterngeld shcon seit 1 jahr nicht mehr bezahlt wird?


Leena

Antwort auf Beitrag von Milia80

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, d.h. grundsätzlich wird dabei immer nur das jeweilige Jahr betrachtet. Wenn ich jetzt mal Dein Beispiel nehme: Veranlagungszeitraum Jahr 1, Elterngeld und Hartz IV-Leistungen. Alg II ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, Elterngeld ist auch steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Da aber im VZ 01 keine steuerpflichtigen Einkünfte vorhanden sind, fällt auch keine Einkommensteuer an. Veranlagungszeitraum Jahr 2, die ersten 6 Monate Hartz IV und dann 6 Monat Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Alg II ist immer noch steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind steuerpflichtig und führen zu einem zu versteuernden Einkommen, auf das - je nach Höhe - Steuern festgesetzt werden. Wenn im Veranlagungszeitraum 2 KEIN Elterngeld und KEIN Alg I gezahlt wurden - ist da nichts, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt, d.h. das Elterngeld (oder Alg I), das in 01 gezahlt wurde, kann sich im Folgejahr 02 nicht auswirken, auch nicht über den Progressionsvorbehalt oder sonstwie. Wie gesagt, die Einkommensteuer ist eine Jahres. Falls Du noch weitere Rückfrage hast - kannst Du mir auch gerne eine PN schicken, wenn Du magst... ;-)


Milia80

Antwort auf Beitrag von Leena

danke, und dann mach ich das doch mal :-)