Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von wintermama2006 am 19.09.2012, 13:10 Uhr

Schwanger, wie geht es jetzt finanziell weiter?

ich poste meine frage mal hier noch, obwohl ich auch schon im SS forum grad geschrieben habe, aber wahrscheinlich könnt ihr mir hier eher meine Frage beantworten?

Ich bin schwanger, alleinerziehend von einem Kind (6Jahre) und derzeit Arbeitslos. Ich bekomme noch bis Ende Januar Arbeitslosengeld und danach? was ist das, das Baby kommt erst im Mai. Was passiert zwischen den Monaten Februar - Mai? Danach bekomme ich ja Erziehungsgeld. Aber bekomme ich ab Februar Hartz 4 und was ist mit Mutterschaftsgeld? Bekomme ich das dann auch und bin ich in dieser Zeit überhaupt krankenversichert???

Danke für eure Antworten - für den fall das sich hier jemand damit auskennt oder in einer ähnlichen situation ist. Ich bekomme irgendwie jetzt panik, das ich nicht abgesichert bin.

danke und LG

 
15 Antworten:

Um Dir eine Sorge zu nehmen...

Antwort von Ralph am 19.09.2012, 13:47 Uhr

... "abgesichert" und krankenversichert bist Du auf alle Fälle.

Ab ALG I - Ende bekommst Du ALG II. Allerdings, ab Beginn des Mutterschutzes besteht Unterhaltspflicht Dir gegenüber seitens des werdenden Kindesvaters. Auch für Schwangerschaftskleidung hat in erster Linie er Sorge zu tragen. Ab Geburt kommt noch die Unterhaltspflicht des Vaters gegenüber dem Kind dazu. Das solltest Du alles bis spätestens März nächsten Jahres geklärt haben.

Die Krankenversicherungsbeiträge werden ab ALG I-Ende dann nahtlos vom Jobcenter übernommen. Da kann also nichts anbrennen.Am besten stellst Du Ende Dezember schon mal den Antrag auf ALG II. Erfahrungsgemäß dauert es ein paar Wochen bis zur entgültigen Entscheidung. Außerdem wirst Du diverse Unterlagen vielleicht erst noch besorgen müssen, das sagt man Dir abern dort auf der Dienststelle.

LG
Ralph

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Re: Schwanger, wie geht es jetzt finanziell weiter?

Antwort von engelchen_lpz am 19.09.2012, 13:57 Uhr

zwischen dem Arbeitslosengeld I und dem Mutterschutz (Entbindung) wirst du wahrscheinlich nur Anspruch auf ALG II haben, damit fällt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse auch aus.
Ab der Entbindung selber hast du dann Anspruch auf Elterngeld.
Versichert wirst du wahrscheinlich über das ALG II sein, das wird ja auch während des Elterngeldbezug weiterlaufen "müssen" - sollten keine anderen Einnahmen da sein, und Elterngeld allein wird wahrscheinlich nicht reichen.

LG Julia

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nachtrag

Antwort von engelchen_lpz am 19.09.2012, 14:02 Uhr

was mir grad noch einfällt - auffällt. .... bezüglich elterngeld und ALG II. ... hättest du die Möglichkeit jetzt noch einen 400 Euro Job anzufangen? Das Elterngeld wird inzwischen bis auf einen Freibetrag (und den nur bei Erwerbstätigkeit) meistens aufs ALG II angerechnet, d.h. wenn du in den 12 Monaten vor Geburt nichts gearbeitet hast, keinen Freibetrag.

Selbst ein 400 Euro Job kann jetzt noch ein bisschen was ausmachen.

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@engelchen... Verständnisfrage...

Antwort von Ralph am 19.09.2012, 14:29 Uhr

Sie hat doch vorher gearbeitet und Lohnersatzleistungen in Form des ALG I bezogen, damit müßte das Elterngeld doch höher als 300,- € ausfallen? Oder zählt nur die Zeit unmittelbar vor der Entbindung? *grübel*

Wenn Sie nur 300,- € Elterngeld bezieht, dann werden die ja komplett auf das ALG II angerechnet. Bezieht sie hingegen mehr Elterngeld aufgrund der ehemaligen Berufstätigkeit, bleiben ja 330,- € anrechnungsfrei und nur, was darüber liegt, wird als Einkommen berücksichtigt.

LG
Snoopy

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Re: Schwanger, wie geht es jetzt finanziell weiter?

Antwort von Sternenschnuppe am 19.09.2012, 14:43 Uhr

Soweit ich weiss ist ALG1 auch Ersatz und kein Lohn. Daher eine Nullrunde beim Elterngeld.
Es ist doch kein Einkommen welches zu ersetzen gilt durchs Elterngeld.

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Meine langfristige Strategie wäre, ...

Antwort von Ralph am 19.09.2012, 15:36 Uhr

... ihm das GSR entziehen zu lassen.

Wirke darauf hin, daß die Schule dem Jugendamt mitteilt, was sich zugetragen hat, daß man (also die Schule) das Gefühl habe, daß das SR mißbräuchlich gehandhabt würde, daß die Folgen und damit unnötige Arbeit (für die Schule) enstanden wäre und man (also die Schule) das Kindeswohl gefährdet sähe.

Ich würde mich ebenfalls an das Jugendamt wenden und schildern, was vorgefallen ist, daß durch den blanken Aktionismus des Vaters dem Kind nicht gedient war, und was man denn bitte danke machen könne, um solche Aktionen des Herrn Papa künftig zu unterbinden. Je nachdem, ob die Schule ebenfalls ihre Meldung abliefert, würde ich mein Schreiben entsprechend untermauern.

Gefallen lassen würde ich mir das nicht.

Und ja, die Schule muß dem Herrn klar machen. wo die Grenzen sind. Lasse Dir DIESEN schwarzen Peter bitte nicht zuschieben, da ist nun einmal die Bildungsanstalt gefordert.

Liebe Grüße
Snoopy

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Ralph ? Falsches Post :-)

Antwort von Sternenschnuppe am 19.09.2012, 15:51 Uhr

Also Deine Antwort denke ich.

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Re: @engelchen... Verständnisfrage...Antwort

Antwort von engelchen_lpz am 19.09.2012, 17:25 Uhr

es kommt auf die letzten 12 Monate vor Geburt an, und da ALG I 12 Monate geht und das vor Entbindung endet hat sie dementsprechend kein anrechenbares Einkommen. Damit kein Freibetrag.

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Re: Ralph ? Falsches Post :-)

Antwort von engelchen_lpz am 19.09.2012, 17:26 Uhr

komm auch grad nicht mit ;-)

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Ups, ja, das gehört hier nicht her... :-)))

Antwort von Ralph am 19.09.2012, 18:53 Uhr

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Kurzes Nachhaken an engelchen...

Antwort von Ralph am 19.09.2012, 19:41 Uhr

Achso, gut zu wissen. Und wie sieht es z.B. im folgenden Beispielfall aus?

ALG I-Bezug, Anspruch wird nicht ganz ausgeschöpft, da Arbeit aufgenommen wird, nach 5 Monaten Kündigung, danach Restanspruch ALG I, sagen wir mal 3 Monate, 2 Monate nach ALG I-Ende die Entbindung, in den 12 Monaten vor Entbindung also 2x ALG I-Bezug und 1x versicherungspflichtig gearbeitet. Würde es da nur 300,- € Elterngeld geben oder mehr?

LG
Snoopy

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Re: Kurzes Nachhaken an engelchen...

Antwort von engelchen_lpz am 19.09.2012, 20:33 Uhr

kommt drauf an, was die person in den Monaten verdient hat in denen sie gearbeitet hat, aber ich ruf dich gleich mal an... ist einfacher

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Re: Ralph ? Falsches Post :-)

Antwort von zwergdackel89 am 19.09.2012, 21:16 Uhr

ist doch richtig?!
nach alg1 dann alg2, in beiden fällen krankenversichert.

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Re: Ralph ? Falsches Post :-)

Antwort von engelchen_lpz am 19.09.2012, 21:19 Uhr

grds schon. Aber hier mein Lieblingssatz, wenn ich die Frage / Aussage am Telefon höre
"Zu fragen bezüglich Ihres Versicherungsschutzes, rufen Sie bitte Ihre Krankenkasse an" ;-)

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Re: Schwanger, wie geht es jetzt finanziell weiter?

Antwort von Chanti.1997 am 20.09.2012, 16:36 Uhr

Hey.. :)
Also vom Amt bekommst du 60 Euro Schwangerschaftsmode..
und 460 Erstausstattung, glaube ich..
Geh mal zu einer Schwangerschaftskonfliktberatung, falls es sowas für dich gibt.. Ich bin 15 und auch in deiner Situation.. habe erst 50, dann 300 und dann nochmal 300 Euro bekommen von denen .. nur musst aufpassen dass dir das amt das geld nicht abzieht.

liebe grüße
37+0

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