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Geschrieben von Thaga am 17.09.2012, 22:29 Uhr

Verleumdung beim JA - soll ich sie anzeigen?

Am Dienstag letzter Woche sind meine Kids (5 und 2) kurz bei den Nachbarn gewesen, ich trink gerade in Ruhe meinen Kaffee aus - da klingelt es...

2 Damen vom JA - es läge eine Anzeige wegen Kindswohlgefährdung vor

Ich hab sie erst einmal reingebeten und dann lasen sie die Punkte vor:

1. Ich lege die Kinder zu früh hin ( gegen 18 uhr essen wir abendbrot, dann bettfertig machen undgeschichte vorlesen... 19:30 - 19.40 schlafen sie)
2. Ich bin zu wenig empathisch...
3. Ich bin zu angespannt?
4. Ich fördere zu wenig die Selbständigkeit... (in dem Entwicklungsgespräch in der Kita war davon überhaupt nicht die Rede)
5. Der Haushalt ist verwahrlost... gut, ich bin nicht die ordentlichste - aber weit weg von einem verwahrlosten Haushalt

Das JA ist ohne Beanstandungen gegangen :) rum gelegen haben Kinderzeichnungen und Kinderbücher ...

Dann hab ich eine Freundin gefragt, die ich im Verdacht hatte - und sie strahlt mich an und meint - wollen wir morgen mal darüber reden?

Dann erzählte sie, daß die Erzieherin vom Großen das auch so sieht und die Kita sich überlegt hätte, den Kinderschutzbund einzuschalten

Ich hab heute die Erzieherin angesprochen - sie sagte - und ich glaub ihr - daß es unter keinen Umständen auf dem Plan stand und sie keinerlei Beanstandungen haben - aber daß die Dame seit ca einem Monat
die Erzieherin, die Kita Leitung, eine Dame von der Awo und den Kinderschutzbund
angerufen oder darauf angesprochen hat.


Ich bin stinksauer, weil die Vorwürfe haltlos sind, den ganzen Sommer war sie 2 - 3 mal die Woche mit ihrem Kind bei mir im Garten um zu spielen, öfter hab ich ihre Tochter auch betreut, wenn sie arbeiten war.

und dann so etwas?????

Wie geh ich damit um?

Ich mein das JA ist gegangen und fand die Vorwürfe absolut haltlos - aber steht ja erst mal in den Akten...
und ich weiß ja auch nicht, wem sie es noch erzählt hat...

Ich bin tierisch verletzt...

Anzeigen?
Ignorieren?

//am liebsten ... aber das darf ich ja nicht

 
17 Antworten:

Re: Verleumdung beim JA - soll ich sie anzeigen?

Antwort von Keldana am 17.09.2012, 22:33 Uhr

Ich würde raten, einen Anwalt einzuschalten. Was man da am Besten machen sollte, weiß der am Besten. Ob das ne Anzeige oder Unterlassungsklage oder was auch immer ist ...

Und dann mal schauen, wie man mit den anderen Personen weiter verfährt. Schon merkwürdig, wenn die Leute von AWO, Kita Leitung oder Erzieherin überhaupt mit irgendeiner Person über andere Kinder reden sollten.

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Re: Verleumdung beim JA - soll ich sie anzeigen?

Antwort von zwergdackel89 am 17.09.2012, 22:39 Uhr

anzeigen ist zwekcfrei, wird fallengelassen...

wie kommt man denn auf die idee, das man ein kind zu früh ins bett legt?!?!
die hat doch echt den schuss nicht gehört.
ist ja wirklich okay, wenn man sich kümmert und bei sorge eventuell das JA ruft... aber SO?!

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Re: Verleumdung beim JA - soll ich sie anzeigen?

Antwort von Thaga am 17.09.2012, 22:39 Uhr

na ja - ich hatte den eindruck, daß sie gesagt haben, daß es diese weibl perso nichts angeht, sie eh nicht mit ihr darüber sprechen würden - schon alleine wegen datenschutz... und daß es keineröei beanstandungen gibt, ansonsten hätten sie sich schon gekümmert...und daß ex bekannte das als aufforderung aufgefasst hat, mehr anzusprechen...

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Re: Verleumdung beim JA - soll ich sie anzeigen?

Antwort von Keldana am 17.09.2012, 22:51 Uhr

Das klingt schon nach "man muß sich weniger Sorgen machen". Aber dennoch Anwalt einschalten. Übel Nachrede ... Verleumdung ... vortäuschen einer Straftat ... falsche Verdächtigung. Auch wenn es eingestellt wird ... aber solche Personen sollen ruhig wissen, dass man gegen sie vorgeht, damit sie sich sowas ein zweites Mal überlegen.

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Re: Verleumdung beim JA - soll ich sie anzeigen?

Antwort von Sternspinne am 18.09.2012, 6:41 Uhr

Vielleicht auf einem gemeinsamen Elternabend (habt ihr den zusammen?) in aller Öffentlichkeit ansprechen. Mit Namensnennung, Vorwürfen und den Worten des Jugendamtes dazu.

Da würde ich dann anklingen lassen, dass du dir eine Anzeige überlegst, das sollte doch erstmal reichen.

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Re: Verleumdung beim JA - soll ich sie anzeigen?

Antwort von Sternenschnuppe am 18.09.2012, 7:01 Uhr

Oh wie fies, kann Deine Verletztheit und Wut gut verstehen.
Eine Anzeige wird nichts bringen , dafür ist nichts passiert, denn Sorgen machen ist nicht strafbar.

Ich weiss, ... aber ist so, da kommt nichts rum.

Ich würde mir allerdings den Kindergarten noch einmal vorknöpfen die ja seit Wochen davon wussten was sie abzieht und kein Gespräch mit Dir suchten.
Und die Bekannte ignorieren, komplett !

Das JA kennt solch Fälle, mach Dir da keinen Kopf.

Einzig was mir rechtlich jetzt noch einfällt wäre eine Unterlassungserklärung zu erwirken.
Da mach Dich mal schlau.

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Re: Verleumdung beim JA - soll ich sie anzeigen?

Antwort von susafi am 18.09.2012, 7:55 Uhr

Davon mal abgesehen das diese Person mich nur noch von hinten sehen würde, würde ich eine Anzeige machen... ob die dann fallen gelassen wird ist eine andere Sache, aber sie kann ruhig merken was sie da gemacht hat... Zeugen das sie dir übel nachredet gibt es ja genug... Erzieherin, Leitung, AWO... vielleicht hilft auch beim Anwalt so eine Unterlassungsaufforderung?

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Re: Verleumdung beim JA - soll ich sie anzeigen?

Antwort von fabiansmama am 18.09.2012, 8:06 Uhr

Hallo,

ich würde sie auch anzeigen! Selbst wenn die Anzeige nicht weiter verfolgt wird, kann sie ruhig merken, das man sich das nicht gefallen läßt!!!

Und von Freundin kann da ja wohl keine Rede sein!!! Auf einem Elternabend oder so in aller Öffentlichkeit ansprechen finde ich persönlich auch eine gute Idee.....

Es ist ja schön, wenn nicht weggeguckt wird und das JA muss solchen Hinweisen natürlich nachgehen. Aber das ist echt unglaublich. Meine Kinder gehen übrigens auch noch früher ins Bett meist so gegen halb sieben, sieben. Und bei Kindern im Haushalt liegt nunmal immer irgendwo was rum....
Ich durfte mir von ehemaligen Nachbarn auch schon anhören, das ich meine Kinder zwinge mittags um zwölf zu schlafen, obwohl sie nicht wollen....sie waren damals 2,5 jahre und 6 Monate, absolute Frühaufsteher (5.30 - 6 Uhr) und ich war froh, wenn sie überhaupt bis mittag durchgehalten haben.....Allerdings haben die nur untereinander gelästert und mich nicht angezeigt. Sie waren sauer, weil ich sie wegen mehrfachen Fahrens unter Alkoholeinfluss angezeigt habe und sie daraufhin ihren führerschein verloren haben....

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Re: Verleumdung beim JA - soll ich sie anzeigen?

Antwort von Pamo am 18.09.2012, 8:33 Uhr

Ich würde nochmal eine schriftliche Bestätigung deines Gespräches des Hausbesuch beim JA abgeben und in die Akte einlegen lassen.

Anzeige, weiss ich nicht. Da habe ich keine Meinung.

Hinsichtlich der Bekannten würde ich mich von ihr distanzieren. Höflich! Unhöflichkeit bringt einen nie weiter. Nicht wieder einladen, Einladungen ablehnen. Wenn sie fragt warum, ihr ganz kurz erklären: "Nach dem Vorkommnis mit dem Jugendamt möchte ich keinen näheren Kontakt mehr haben."

Lass dich mal drücken.

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Öffentlich an den Pranger stellen könnte nach hinten losgehen...

Antwort von Ralph am 18.09.2012, 8:54 Uhr

Davon halte ich gar nichts. Das setzt Dich nur bei den anderen in ein schiefes Licht. Was soll das außerdem bringen? Die anderen Eltern sind nicht involvert, wissen evtl. gar nichts und werden höchstens durch diese fragwürdige Aktion damit konfrontiert.

Wichtig ist, daß klare Verhältniise in der Einrichtung herrschen. Den Vorschlag von Pamo, eine schriftliche Bestätigung des JA dort vorzulegen, daß sämtliche Anschuldigungen nicht besträtigt wurden, halte ich für sehr viel sinnvoller.

Eine Anzeige ist m.E. auch nicht für weiterführend, eher ein Schreiben eines Rechtsanwaltes, daß sie solche Verleumdungen künftig unterlassen möge blablabla, Du Dir für den Fall der Wiederholung rechtliche Schritte vorbehältst blablabla, und sie Dich künftig bitte in Ruhe lassen solle blablabla... Rechtsanwälte können das wunderbar diplomatisch einpacken. Sie wird es schon verstehen, keine Sorge.

Mit diesen beiden Aktionen (Klappen) schlägst Du alle Fliegen, die Du erhaschen willst.

Viele Grüße
Ralph

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Re: Öffentlich an den Pranger stellen

Antwort von Pamo am 18.09.2012, 9:11 Uhr

läßt wirklich nur dich schlecht aussehen. Du weisst doch wie das mit "Werbung" funktioniert: Alles was die Leute im Gedächtnis behalten, ist dass du du Frau bist die mal mit dem JA in Konflikt war - nicht dass die Vorwürfe haltlos waren.

Bitte verhalte dich so diskret, wie du es dir auch von jemandem anderen wünschen würdest. Du könntest sie auch alternativ zum Anwaltbrief selber schriftlich zur Unterlassung auffordern und bei einer Wiederholung rechtliche Schritte ankündigen, wenn du dir so ein *sachliches!* Schreiben zutraust. Bitte bedenke, dass sich diese Frau als im Recht empfand und sie es womöglich "gut gemeint" hat. Das macht es nicht richtiger, aber vielleicht bist du dann weniger verletzt und du kannst sachlicher reagieren.

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Re: Öffentlich an den Pranger stellen

Antwort von anbin39 am 18.09.2012, 10:55 Uhr

Stimmt. Wenn sie das in die Öffentlichkeit zerrt könnte es das Gegenteil von dem auslösen was sie bezweckt. Habe mir das Szenario vorgestellt und würde mir als Unbeteiligter denken: Getroffene Hunde bellen. Vielleicht ist an den Vorwürfen etwas dran.

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ich hatte mal eine bekannte,

Antwort von zwergdackel89 am 18.09.2012, 11:14 Uhr

die hat mich auch beim JA hingehangen (übrigens, ebenfalls haltlos, das JA kam, nichts ist passiert und alles war OK!)
die hat das rein nur aus langeweile und jux und tollerei gemacht. da hat keine sorge zum kindswohl hintergestanden.

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hmmm

Antwort von yellow_sky am 18.09.2012, 11:42 Uhr

das war eine bekannt bzw. freundin die bei dir des öffteren zu besuch war?

also als "Verleumdung" würd ich es nicht gleich deuten. vielleicht ist das ganz einfach ihre wahrnehmung? oder denkst du sie ist boshaft.

die von dir aufgezählten punkte kann man als aussenseiter gleich mal anders wahrnhemen ;-)

wobei was an punkt 1 falsch sein soll.... hmmm wie alt ist den ihr kind, und wann legt sie es nieder?

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Re: Verleumdung beim JA - soll ich sie anzeigen?

Antwort von jessy-less am 18.09.2012, 13:59 Uhr

ich hatte eine ähnliche situation. bei mir war es eine freundin, die mich beim jugendamt meldete, weil sie der meinung wra, ich sei überfordert (war ich auch, aber nicht mit kind, sondern mit der trennung vom kv damals, darüber haben wir öfter ausführlich geredet), und weil ich ihr erzählte, dass es mich wütend macht, wenn mein sohn nachts stundenlang theater macht und dass ich ihn dann manchmal mit in mein bett genommen habe und er ne halbe stunde neben mir wach lag (ruhig, vor sich hin brabbelnd) und ich versucht habe, weiter´zuschlafen.
das hat sie wohl so aufgefasst, dass ich kurz davor wäre, mein kind zu misshandeln.
als ich ihr sagte, dass mich jemand beim JA gemeldet hat, tat sie so, als wüsste sie von nix.
nachdem das JA hier war und alles als in ordnung befand, wusste ich, dass sie das war (aufgrund einiger details).
sie gabs auch zu. ich war so enttäsucht von ihr und verletzt, dass wir seitdem keinen kontakt mehr hatten und auch nicht mehr haben werden. ich hab ihr gesagt, was ich davon halte, mich verabschiedet und das wars für mich.
anzeigen find ich vielleicht etwas übertrieben, aber mich mal anwaltlich beraten lassen, auch in bezug auf, was noch kommen könnte, wäre vielleicht nicht schlecht. besonders für den fall, dass sie sowas nochmal herumerzählt. das ist irgendwann schließlich kein spaß mehr.

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Re: Verleumdung beim JA - soll ich sie anzeigen?

Antwort von pauline04 am 18.09.2012, 19:49 Uhr

Ich würde so vorgehen wie Ralph das schon geschrieben hat.
Schon alleine, damit das Thema beendet ist und sie sich nicht noch
berufen fühlt, ihre "Meinung" zu verteidigen und das noch weiter zu tratschen.
Eine vom Anwalt verfasstes Schreiben macht sie zumindest vorsichtig mit Behauptungen und sie wird selbst froh sein, wenn das Ganze mal schnell vergessen wird.

Ich würde mir die Erzieherinnen meiner Kinder oder sonstigen Verantwortlichen die angesprochen wurden, schon nochmal an einen Tisch holen. Andere Eltern dagegen nicht.

Alles Gute...

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Re: Verleumdung beim JA - soll ich sie anzeigen?

Antwort von Kalle05 am 18.09.2012, 20:43 Uhr

Ignorier die Dame. Bei uns hat als Cristina noch ein Baby war, uns die Nachbarin 3 mal angezeigt.
2 mal hat das JA uns besucht, beim 2. Besuch haben sie der Dame eine Rechnung über die Anfahrt gestellt. Beim 3. Mal kam nur ein Anruf und gleich die Rechnung.

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