Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Madesta am 12.05.2003, 13:20 Uhr

SOZIALHILFE

In den meisten Städten werden die Bekleidungsbeihilfen als Pauschale zweimal jährlich zusätzlich zur lfd. Sozialhilfe gezahlt.
Darüber hinausgehender Bekleidungsbedarf ist schriftlich mit ausführlicher Begründung zu beantragen.
Die Zahlbeträge werden von den Städten/Gemeinden individuell festgelegt.

 
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