Geschrieben von Madesta am 12.05.2003, 13:20 Uhr |
SOZIALHILFE
In den meisten Städten werden die Bekleidungsbeihilfen als Pauschale zweimal jährlich zusätzlich zur lfd. Sozialhilfe gezahlt.
Darüber hinausgehender Bekleidungsbedarf ist schriftlich mit ausführlicher Begründung zu beantragen.
Die Zahlbeträge werden von den Städten/Gemeinden individuell festgelegt.
- SOZIALHILFE - kalibra 12.05.03, 12:10
- Re: SOZIALHILFE - KathrinT 12.05.03, 12:57
- Re: SOZIALHILFE - Madesta 12.05.03, 13:20
- Re: SOZIALHILFE - KathrinT 12.05.03, 12:57
AN Tati2003
@Lilly18 wegen Berlin
Heute ist Muttertag!!
Alleiniges Sorgerecht
Frage .. sorry lang
Der neueste Stand bei uns.
Werden Väter in Deutschland wirklich schlecht behandelt???
Kindesumgang
Bin neu hier und will mich mal vorstellen! Und gleich eine Frage: wie Kind auf Trennung vorbereiten?