Geschrieben von Cat74 am 27.03.2004, 19:07 Uhr |
@Rob wg. erhöhter Erwerbsobligenheit
Dann versteh ich nicht, dass das JA nichts unternimmt.
Denn in unserem Fall liegt aufgrund dieser Endlos-Studiererei noch kein Unetrhaltstitel vor und soweit ich weiß, muß ohne Titel der UHV nicht zurückerstattet werden. Da müßte dem JA doch was dran liegen ihn zum zahlen zu bringen, oder?
Gruß von Cat
- Unterhalt vom KV im Studium ?? - sunflowermaedl 26.03.04, 14:10
- Re: Unterhalt vom KV im Studium ?? - PetraMAY 26.03.04, 16:14
- Re: Unterhalt vom KV im Studium ?? - Kathrinchen79 26.03.04, 17:36
- Re: Unterhalt vom KV im Studium ?? - Rob 27.03.04, 14:14
- @Rob wg. erhöhter Erwerbsobligenheit - Cat74 27.03.04, 17:33
- Re: @Rob wg. erhöhter Erwerbsobligenheit - Rob 27.03.04, 18:46
- Re: @Rob wg. erhöhter Erwerbsobligenheit - Cat74 27.03.04, 19:07
- Re: @Rob wg. erhöhter Erwerbsobligenheit - Rob 27.03.04, 18:46
- @Rob wg. erhöhter Erwerbsobligenheit - Cat74 27.03.04, 17:33
- Re: Unterhalt vom KV im Studium ?? - Sabri 27.03.04, 14:58
- Re: Unterhalt vom KV im Studium ?? - sunflowermaedl 30.03.04, 19:19
- Re: Unterhalt vom KV im Studium ?? - Supermutti 31.03.04, 21:14
- Re: Unterhalt vom KV im Studium ?? - sunflowermaedl 30.03.04, 19:19