Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 27.03.2004, 18:46 Uhr

@Rob wg. erhöhter Erwerbsobligenheit

Aber natürlich. Der BGH hat ausdrücklich festgelegt, dass es Unterhaltspflichtige sehr wohl zuzumuten ist, zB auch Nebentätigkeiten in der Gastronomie auszuüben, um den Unterhalt eines Minderjährigen zu sichern. Mit ein bisschen googeln findest du dutzende Urteile in diese Richtung.
Gruß, Rob

 
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