Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 23.08.2005, 0:07 Uhr

Rechtsradikal... trotzdem Umgangsrecht?

Hallo Sandra,
du hebst ja fast ab und das bringt nichts. Veruche doch mal auf dem Teppich zu bleiben. Also alles der Reihe nach:
1. Ich nehme mal an, ihr wart nicht verheiratet, dann hat er absolut keine Chance das Kind gegen deinen Willen dauerhat zu sich zu nehmen, es sei du bist straffällig, schwer drogenabhängig o.Ä.
2. Rechte Vergangenheit kann viel bedeuten. Hat er eingesehen das es Mist ist oder rennt er noch in Springerstiefel und Lonsdale 'rum?
3. Sohnemann ist 4 Jahre. Da ist das ganze Getue noch gar kein Thema, den KANN man nicht Politisch beinflussen.
Im Punkto Umgang mit ausländischen Kids kannst ja du positive Beispiele setzen.
4. Aussetzen des Umgangs ist hier objektiv kaum begründet. Im Ernstfall - den ich hier allerdings auch nicht sehe - kannst du begleiteten Umgang beantragen.
Gruß Rob

 
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