Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 22.08.2005, 14:45 Uhr

Rechtsradikal... trotzdem Umgangsrecht?

Hallo Sandra,

nur ein "ich habe da ein komisches Gefühl" ist für kein Gericht ein Grund, irgendetwas zu verbieten oder zu regeln. Vor Gericht zählen nur harte Fakten. Und die müssen beweisbar sein.

Evtl. wäre es angebracht, dem Jugendamt Deine Bedenken mitzuteilen. Meiner Erfahrung nach ist ein begleiteter Umgang über das Jugendamt eher durchzusetzen. Dann kannst Du hoffen, daß er sich unter Aufsicht "benimmt", oder daß er vor Zeugen die "Maske" fallen läßt.

Wenn Du ihm den Umgang ganz verbieten willst, müßte er wahrscheinlich straffällig geworden sein.

Deine Anwältin sollte Dich da aber kompetent beraten können.

Gruß,
Elisabeth.

 
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