Geschrieben von desireekk am 08.01.2004, 11:38 Uhr |
rechtlich: Wann alleinerziehnd???
Für das Erziehungsgeld hat ein gemeisames Sorgerecht keinen Einfluß.
ERs liegt keine "eheähnliche Gemeinschaft" vor und somit wird nur IHR Einkommen zur Berechnung des ErzGeld herangezogen.
Etwas anderes kann es allerdings bei KiTa-Gebühren oder so ein. Da kommt es auf die Satzung an.
Viele Grüße
Désirée
- rechtlich: Wann alleinerziehnd??? - junge_mami 08.01.04, 10:04
- Re: rechtlich: Wann alleinerziehnd??? - desireekk 08.01.04, 11:38
- Re: rechtlich: Wann alleinerziehnd??? - karinundlukas 08.01.04, 14:24
- Re: rechtlich: Wann alleinerziehnd??? - SüßeMaus 08.01.04, 15:07
- Danke! - junge_mami 11.01.04, 9:54
- Re: rechtlich: Wann alleinerziehnd??? - SüßeMaus 08.01.04, 15:07
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Zwangsvollstreckung-aber immer noch kein Geld???
Habt ihr viel Kontakt zu anderen Familien?
Auch von mir ein frohes Neues ;-)
Internet & Co
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