Geschrieben von Cathi am 10.05.2005, 14:23 Uhr |
Prozesskostenbeihilfe
Hi, da kann ich dir sogar genaue Auskunft geben (arbeite beim Rechtsanwalt)
Also Prozesskostenbeihilfe bekommst du, wenn du vor Gericht gehen willst, wenn deine Einkommensverhältnisse dementsprechend sind (hier weiß ich allerdings nicht wo die Grenzen liegen) und wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Wenn du also jemanden verklagen möchtest kannst du also erst den Prozesskostenhilfeantrag stellen und fügst die beabsichtigte Klage im Entwurf bei. Dann bist du auf der sicheren Seite was die Kosten anbelangt. sollte das Gericht die Pkh nicht bewilligen, brauchst du die Klage ja nicht einreichen.
Auch wenn du verklagst wirst kannst du natürlich Antrag auf Pkh stellen.
Das Formular bekommst du bei deinem zuständigen Amtsgericht.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Allerdings kannst du auch über einen Anwalt Pkh-Antrag stellen. Dann werden die RA-Kosten vom Gericht getragen.
Wenn du nicht zum Anwalt gehst, bezieht sich die Pkh ja nur auf die Gerichtskosten.
LG Cathi
- Prozesskostenbeihilfe - lucas_mami 10.05.05, 14:14
- Re: Prozesskostenbeihilfe - Elisabeth mit Fumi & Temi 10.05.05, 14:23
- Re: Prozesskostenbeihilfe - Cathi 10.05.05, 14:23
- DANKE!!!! - lucas_mami 10.05.05, 14:38
- habs damals über den anwalt beantragt - SüßeMaus 10.05.05, 18:12
@Elisabth mit Fumi und Temi und ihren Eltern :o)
Weiß nit weiter!
Ein Kind kommt,doch wir sind uns fremd........
Jetzt habe ich ein bißchen Zeit und möchte Euch gerne erzählen.....
Kindesumgang mit der Affaire
Muß mal Dampf ablassen
Ist mir etwas peinlich.....aber DRINGEND!!!!!
Nervige Besuchszeiten
Hier der versprochene bericht vom WE (lang ;-) )