Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Cathi am 10.05.2005, 14:23 Uhr

Prozesskostenbeihilfe

Hi, da kann ich dir sogar genaue Auskunft geben (arbeite beim Rechtsanwalt)
Also Prozesskostenbeihilfe bekommst du, wenn du vor Gericht gehen willst, wenn deine Einkommensverhältnisse dementsprechend sind (hier weiß ich allerdings nicht wo die Grenzen liegen) und wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Wenn du also jemanden verklagen möchtest kannst du also erst den Prozesskostenhilfeantrag stellen und fügst die beabsichtigte Klage im Entwurf bei. Dann bist du auf der sicheren Seite was die Kosten anbelangt. sollte das Gericht die Pkh nicht bewilligen, brauchst du die Klage ja nicht einreichen.
Auch wenn du verklagst wirst kannst du natürlich Antrag auf Pkh stellen.
Das Formular bekommst du bei deinem zuständigen Amtsgericht.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Allerdings kannst du auch über einen Anwalt Pkh-Antrag stellen. Dann werden die RA-Kosten vom Gericht getragen.
Wenn du nicht zum Anwalt gehst, bezieht sich die Pkh ja nur auf die Gerichtskosten.
LG Cathi

 
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