Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Banu28 am 02.05.2020, 10:39 Uhr

Normalerweise eher kürzer...

Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, kann aber auch vom Richter abhängen. Es ist erstaunlich, dass der Richter erst in drei Jahren wieder verhandeln will, denn sehr oft wird Unterhalt an die Mutter maximal so lange gezahlt, bis das älteste Kind 7 Jahre alt ist. Manche Richter verpflichten den Mann sogar nur drei oder vier Jahre zum Ehegattenunterhalt. Von daher könnte es sein, dass der Ex es schafft, kürzer zu zahlen.

Solche Fragen kann Deine Freundin natürlich nicht über Dich, über ein Forum oder generell übers Internet klären! Bei so wichtigen Dingen muss sie bitte mit einem Anwalt für Familienrecht sprechen, schon um sich gegen die Forderungen des Mannes (der sicher auch einen Anwalt nehmen wird!) zu behaupten. Eine Beratung beim RA ist nicht nicht so sehr teuer, und wenn man kein Geld hat, bekommt man einen kostenlosen Beratungsschein beim Amtsgericht (kann auch der Anwalt für einen beantragen).

Wenn es um solche existentiellen Dinge geht, klappt der bequeme Weg übers Internet nicht, da muss man sich schon zum Einzelfall persönlich beraten (und vertreten) lassen!

LG

 
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