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Wie lange Unterhalt

Thema: Wie lange Unterhalt

Ich möchte es nur interessehalber wissen, weil es meine Freundin betrifft. Die Scheidung war im Dezember 2018. Kinder 7 +10 Jahre 1+5 Klasse. Die Mutter arbeitet 6 h und bekommt Unterhalt vom Mann. Gerichtlich geregelt. Der Richter sagte , dass erst in ca. 3 Jahren neu verhandelt werden kann. Kann man pauschal sagen wie lange der Ex Unterhalt zahlen muss. Der Ex versuchts jetzt schon.

von Bosna am 02.05.2020, 08:50



Antwort auf Beitrag von Bosna

Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, kann aber auch vom Richter abhängen. Es ist erstaunlich, dass der Richter erst in drei Jahren wieder verhandeln will, denn sehr oft wird Unterhalt an die Mutter maximal so lange gezahlt, bis das älteste Kind 7 Jahre alt ist. Manche Richter verpflichten den Mann sogar nur drei oder vier Jahre zum Ehegattenunterhalt. Von daher könnte es sein, dass der Ex es schafft, kürzer zu zahlen. Solche Fragen kann Deine Freundin natürlich nicht über Dich, über ein Forum oder generell übers Internet klären! Bei so wichtigen Dingen muss sie bitte mit einem Anwalt für Familienrecht sprechen, schon um sich gegen die Forderungen des Mannes (der sicher auch einen Anwalt nehmen wird!) zu behaupten. Eine Beratung beim RA ist nicht nicht so sehr teuer, und wenn man kein Geld hat, bekommt man einen kostenlosen Beratungsschein beim Amtsgericht (kann auch der Anwalt für einen beantragen). Wenn es um solche existentiellen Dinge geht, klappt der bequeme Weg übers Internet nicht, da muss man sich schon zum Einzelfall persönlich beraten (und vertreten) lassen! LG

von Banu28 am 02.05.2020, 10:39



Antwort auf Beitrag von Bosna

Das kann ganz unterschiedlich sein..... Hängt auch von den örtlichen Gegebenheiten ab. Auch evtl. von Absprachen, die in der Ehe getroffen wurden. Oder ärztlichen Diagnosen der Kinder Oder, oder, oder... Vielleicht wird entschieden, dass es Unterhalt gibt, bis das jüngere Kind zur weitergehenden Schule kommt. Man weiß es nicht.....

von KKM am 02.05.2020, 10:52



Antwort auf Beitrag von Bosna

Bist du sicher, dass da nicht was verwechselt wird? Wenn die Mutter 6 Stunden/Tag arbeitet und beide Kinder bereits in der Schule sind, wird normalerweise FÜR DIE MUTTER kein Unterhalt mehr gezahlt. "normalerweise" deshalb, weil es natürlich trotzdem Rahmenbedingungen gibt (eins der Kinder ist behindert, hat sonstwie einen erhöhten Betreuungsbedarf....) die dann Ausnahmen möglich machen. Aber im Allgemeinen geht ein Richter davon aus, dass eine Mutter IHRE EIGENEN Lebenshaltungskosten bei einem 80%-Job selbst decken kann. Anderst ist das natürlich beim Unterhalt für DIE KINDER! Diese werden in der Regel bis zum 18. Geburtstag des jeweiligen Kindes bezahlt....sofern es nicht z. B. mit 16 schon eine Ausbildung macht und ggf. dann ein gutes Ausbildungsgehalt bekommt....anderstrum: wenn "das Kind" mit 18 noch kein eigenes Geld verdient, weil es z. B. noch in die Schule geht, studiert oder sonstwie gerade Bufti oder ähnliches macht, steht ihm noch weit ins Erwachsenenalter Unterhalt zu....muss dann allerdings komplett neu berechnet und vom Kind selbst beantragt und geregelt werden. Sprich: könnte es sein, dass du oder deine Freundin da etwas verwechseln? Gehts jetzt um den Unterhalt für sie oder für die Kinder? Ich tippe um Unterhalt für die Kinder....da wird nämlich tatsächlich alle 2-3 Jahre empfohlen zu überprüfen, ob sich an den Umständen (Vater verdient mehr/weniger...Kind braucht mehr/weniger ect. ect.) etwas geändert hat.

von Limayaya am 02.05.2020, 11:24



Antwort auf Beitrag von Limayaya

wenn jetzt wirklich aus 2018 noch Unterhaltsansprüche der Mutter bezahlt werden: Sollte es jetzt zu einer Neuberechnung kommen, aus der hervorgeht, dass die Mutter für sich nichts mehr bekommt...... es ist ja so, dass sich die Höhe des Unterhaltes auch daran misst, wieviele Unterhaltsberechtigte Personen da sind....sprich: bisher musste durch 3 geteilt werden....zukünftig nur noch durch 2.... .....somit bekommt sie halt dann für sich nix mehr, dafür wieder für die Kinder mehr....

von Limayaya am 02.05.2020, 11:28



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Vielen Dank für eure Antworten. Das hab ich mir schon gedacht , dass man das nicht so pauschal sagen kann. Ich habe für mich gefragt. Meine Freundin wird natürlich von einer Anwältin beraten . Es ist ihr Unterhalt. Der Ex hat sich vor Gericht nicht so verhalten wie man es soll . Z.B. Einkommen nicht ganz angegeben und einiges mehr .Das gefiel dem Richter gar nicht . Na ja, ich denke es wird sich schon regeln. Nochmal Danke

von Bosna am 02.05.2020, 14:44