Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Traumfänger am 09.04.2008, 15:28 Uhr

Neues Unterhaltsrecht - wer kennt sich aus?

Habt Ihr schon Erfahrungen mit dem neuen Unterhaltsrecht gemacht?

Wenn ja - welche?

Wisst Ihr, wie es ist, wenn eine Frau Teilzeit arbeitet, der Mann Vollzeit und viel mehr verdient als die Frau und die Frau wg. fehlendem Hortplatz auch die Teilzeittätigkeit nicht ausdehnen kann?

Muss der Mann dann den Restunterhalt ausgleichen oder muss dann Hartz IV beantragt werden?

 
9 Antworten:

Re: Neues Unterhaltsrecht - wer kennt sich aus?

Antwort von desireekk am 09.04.2008, 17:20 Uhr

Tja, dann "musst" Du eben nachweisen, daß Du Dich intensiv um eine Vollzeitpflege irgendwo kümmerst.
Immer und immer wieder.
Wobei es auch uirgendwo heißt, daß die erhöhten Betreuungkosten sich die Eltern dann teilen, also auch der Vater davon 50% zahlen darf.

Aber das geschriebene "Recht" ist neu, daß muß erst noch durch gesprochenens Recht gefestigt werden.

Viele Grüße

Désirée

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Betreungskosten

Antwort von Shinead am 09.04.2008, 18:00 Uhr

Die Betreuungskosten für die Nachmittagsbetreuung werden nicht einfach 50/50 aufgeteilt.
Die Aufteilung richtet sich nach dem Einkommen der beiden Eltern.

Gruß
Corinna

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Re: Betreungskosten

Antwort von carina+eve am 09.04.2008, 18:10 Uhr

hallo

meine kleine wird über mittag betreut und dort werden die kosten nur von meinem einkommen berechnet,die vom vater werden nicht mit eingerechnet.
warum auch man lebt doch getrennt.
versteh ich jetzt nicht.
un unter betreuung fallen auch großeltern,familie, nachbarn usw.
irgendetwas muß doch zu finden sein.
willst du nach der scheidung noch von deinem ex abhängig sein?
ich kann mir das nicht vorstellen,never.
und das gestaltet sich auch schwer mit dem nachehelichen unterhalt,man muß alles nachweisen,ganz genau,man muß 20 bewerbungen schreiben im monat,anzeigen aufgeben etc.

gruß carina

gruß carina

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Beteiligung an Betreuungskosten

Antwort von Traumfänger am 09.04.2008, 18:14 Uhr

Ich habe mich schon letztes Jahr bei der Betreuenden Grundschule, wo mein Sohn eingeschult wird, angemeldet, und da wurde mir gesagt "Warteliste", aber Ihre Chancen stehen gut. Im Januar hieß es bei der ärztl. Untersuchung vor Schulbeginn, es werden 8 Ganztags- plätze vergeben, eine Teilzeitbetreuung 7.30 bis 13.30 Uhr ist wahrscheinlich. Jetzt nach Ostern erfahre ich: 8 Plätze und 50 Leute auf der Liste und wir sind nicht dabei :-(
Gestern bin ich überall herumgefahren, aber wir haben nur noch 1 Hort und da sind intern schon 15 Anmeldungen und 4 Plätze zu vergeben.
Zur Zeit arbeite ich 30 Std pro Woche und mein Kind ist bis 16.30 h in der KiTa und danach bei der TaMu, die ich zum Glück nur freitags für 2 Std. brauche.

Aber ab Montag hab ich einen Vollzeiteinsatz (bin selbständig im Bereich Büroservice) und da muss ich von 9 bis 18 h in Frankfurt arbeiten, bis ich meinen Sohn bei der TaMu holen kann, ist es 19.30 h mit S-Bahnfahrt und Wegzeit. Und die TaMu kostet mich wöchentlich 75 Euro.

Muss sich mein Exmann dann an den 350 Euro beteiligen? Oder ist das durch den Unterhalt und das Kindergeld abgedeckt?

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Re: Beteiligung an Betreuungskosten

Antwort von Shinead am 09.04.2008, 18:24 Uhr

Lies mal hier:

Ob der Link der Tagesschau noch existiert weiss ich nicht...
Urteil des Bundesgerichtshofs
Ganztages-Kita führt zu höherem Unterhalt

Wer Unterhalt für sein beim anderen Elternteil lebendes Kind zahlen muss, kann künftig auch für die Zusatzkosten eines Ganztageskindergartens zur Kasse gebeten werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Das Karlsruher Gericht gab damit einer alleinerziehenden Mutter Recht, die ihre siebenjährige Tochter ganztägig in der Kita untergebracht hat, weil sie einen Vollzeitjob ausübt. Nach dem Urteil umfasst der normale Regelunterhalt zwar einen Halbtags-Kitaplatz. Was darüber hinausgeht, begründet dagegen einen "Mehrbedarf" des Kindes, zu dem der Vater anteilig beitragen muss.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 150/05)

http://www.tagesschau.de/inland/kita4.html

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Re: Beteiligung an Betreuungskosten

Antwort von carina+eve am 09.04.2008, 18:29 Uhr

kannst du dich nicht dem vater so einigen bezüglich der Betreuungskosten?
ich weiß ja nicht wie euer verhältnis ist,aber versuch das doch mal.

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Re: Beteiligung an Betreuungskosten

Antwort von Happy-Kugel am 09.04.2008, 18:40 Uhr

Hallo,

ich habe genau das gleiche Problem ab der kommenden Woche...ich arbeite dann auch in Frankfurt..wohnst Du vielleicht auch bei mir in der Nähe? Ich komme aus Hainburg/Seligenstadt...und Du? Nun aber zu Deinem Problem, mein Anwalt meinte ich solle meinen Nochmann darauf ansprechen, daß er ja wesentlich mehr verdient als ich und er sich zur Hälfte an den Betreuungskosten beteiligen soll, die kann er ja auch von der Steuer absetzen...den Kindesunterhalt nicht, aber die Kinderbetreuungskosten..red doch mal mit ihm...vielleicht lässt er sich drauf ein..schließlich wollen doch alle Väter daß wir Frauen arbeiten gehen (wir selbst wollen es natürlich auch) aber die Betreuung kostet eben auch Geld....

Ich habe auch ca 1 Stunde Fahrtzeit mti der Bahn bis nach Ffm...der Kiga schließt um 15 Uhr und ich bin aber erst um 16.30 Uhr daheim :((

Liebe Grüße

Tania

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Hallo Happy Kugel

Antwort von Traumfänger am 10.04.2008, 6:33 Uhr

Ich komme aus der anderen Richtung ;-) Aus der Region MZ/WI.

Vielleicht können wir uns trotzdem mal mit unseren "Mäusen" treffen. Emailadresse ist hinterlegt :-)

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Re: Hallo Happy Kugel

Antwort von Happy-Kugel am 10.04.2008, 9:05 Uhr

Hallo,

dann sitzt Du also morgends immer genau in der der entgegenkommenden S-Bahn..ich sitze ja in der S9 von Hanau nach Ffm und Du dann in der von WI kommend:) Wo in Ffm arbeitest Du denn? Vielleicht mal auf ein kurzes Käffchen nach der Arbeit? Ich arbeite direkt in der City, auf der Goethestraße...

Ich habe 2 Jungs, 5,5 Jahre und 4 Jahre...und Du?

Liebe Grüße

Tania

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