Geschrieben von monschischi am 30.09.2008, 16:25 Uhr |
lohnsteuerjahresausgleich bei steuerklasse 2
- muss man das machen bei sk2
- wie sehen eure erfahrungen aus
danke monschischi
Re: lohnsteuerjahresausgleich bei steuerklasse 2
Antwort von Sonja31 am 30.09.2008, 17:20 Uhr
Muss man immer machen, oder? Hat nix mit Stkl. zu tun.
Und warum auch nicht, ich bekomme immer ein nettes Sümmchen zurück, Kiga, bzw. Betreuungskosten, Versicherungen, Fahrtweg, usw
Ich mach den immer sobald ich kann.
Re: lohnsteuerjahresausgleich bei steuerklasse 2
Antwort von Big Mamma am 30.09.2008, 18:13 Uhr
hmm, macht das auch sinn die zu machen, wenn man eigentlich keine steuern, wegen der gleitzone, zahlt? ich komme nur an 2 oder 3 monaten auf ein paar euro fuffzich an steuern.
man bekommt doch eigentlich nur das raus,w as man auch zuviel bezahlt hat, oder? wenn ich jetzt mal 10 euro steuer zahl, werde ich keine 200 raubekommen, oder doch?
LG MEL
Bin verwirrt...
Antwort von Sonja31 am 30.09.2008, 20:21 Uhr
monschischi hat doch nix von Gleitzone geschrieben oder hab ich was übersehen?
Oder hast Du einen Doppelnick weil Du Dich bei ihrem Steuerfall so gut auskennst
Aber normalerweise wird man angeschrieben und ist verpflichtet den Lohnsteuerjahresausgleich zu machen.
Eine Wahl hat man doch da nicht?
Man kann meines Wissens (!) maximal so viel rausbekommen wie man eingezahlt hat. Notfalls noch mal im Steuer-Forum nachfragen.
LG
Re: Bin verwirrt...
Antwort von Leena am 30.09.2008, 21:25 Uhr
Naja, wenn man NUR Einkünfte auf Lohnsteuerkarte hat, ist man nicht grundsätzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, nur unter besonderen Voraussetzungen, die im Gesetz abschließend aufgeführt werden (§ 46 EStG). Soweit ich es überflogen habe, gehört der Freibetrag für Alleinerziehende nicht dazu, also müssten Alleinerziehend, nur wegen LStKl II, NICHT zwingend eine Steuererklärung abgeben (sofern sie wirklich nur Einkünfte auf Lohnsteuerkarte haben), sondern nur dann, wenn sie aus sonstigen Gründen vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden.
Ansonsten - man kann wirklich maximal soviel heraus bekommen, wie vorher Steuern einbehalten wurden. Wenn man also nur zwei Euro fuffzig gezahlt hat, und es wird keine Steuer festgesetzt, kann man auch nur diese zwei Euro fuffzig wiederbekommen...
@sonja
Antwort von Big Mamma am 30.09.2008, 22:18 Uhr
öhm ,sorry, aber ich habe diesen strang missbraucht um ne frage in eigener sache zu stellen.
LG Mel
Re: lohnsteuerjahresausgleich bei steuerklasse 2
Antwort von berita am 01.10.2008, 13:17 Uhr
Also meines Wissens hat das nichts mit der Steuerklasse II oder I zu tun. Es gibt Fälle, wo man nicht zwingend eine Steuererklärung abgeben muss. Mal lapidar gesagt wenn man so ein 0815-Steuerzahler ist, fest angestellt auf Karte, ohne spezielle Freibeträge oder Kapitaleinkünfte über dem Sparerfreibetrag, kein Ehegattensplitting etc. Kann man sicher auch im Netz nachlesen! Tatsache ist aber, dass man vom Finanzamt jedes Jahr angemahnt wird, wenn man einmal eine Steuererklärung abgegeben hat. Meistens lohnt sich das aber auch. Ich setze z.B. die Kinderbetreuungskosten ab und bekomme allein dadurch schon etwas zurück.
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