Geschrieben von Holzkohle am 06.07.2018, 12:16 Uhr |
Kv ist das letzte
wenn das JA die Beistandschaft hat liegt es an ihnen, dem KV eine Frist zu setzen, in der er seine Unterlagen vollständig einreicht ansonsten wird n Titel zur Unterhaltszahlung erwirkt. Was nicht schlecht wäre, so hast Du ein vollstreckbares Urteil in Händen.
Wir hatten das Thema hier schon mal. Es gibt ein Rechtsurteil nach dem ein arbeitsloser KV dem Amt eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen nachweisen muss. Man kann ihn zwar nicht zur Arbeit zwingen aber dazu, sich AUSREICHEND darum zu kümmern, welche zu bekommen. KVs können sogar rein theoretisch gezwungen werden, ihre Selbständigkeit aufzugeben, wenn diese nicht den nötigen Unterhalt abwirft (den Fall hatten wir hier mit "unserem" KV - da war aber was los...)
LG
- Kv ist das letzte - sabse1904 05.07.18, 23:53
- Re: Kv ist das letzte - @ni 06.07.18, 6:33
- Re: Kv ist das letzte - misses-cat 06.07.18, 7:58
- Re: Kv ist das letzte - Holzkohle 06.07.18, 12:16
- Re: Kv ist das letzte - sabse1904 06.07.18, 15:56
- Re: Kv ist das letzte - und 06.07.18, 16:24