Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Holzkohle am 06.07.2018, 12:16 Uhr

Kv ist das letzte

wenn das JA die Beistandschaft hat liegt es an ihnen, dem KV eine Frist zu setzen, in der er seine Unterlagen vollständig einreicht ansonsten wird n Titel zur Unterhaltszahlung erwirkt. Was nicht schlecht wäre, so hast Du ein vollstreckbares Urteil in Händen.

Wir hatten das Thema hier schon mal. Es gibt ein Rechtsurteil nach dem ein arbeitsloser KV dem Amt eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen nachweisen muss. Man kann ihn zwar nicht zur Arbeit zwingen aber dazu, sich AUSREICHEND darum zu kümmern, welche zu bekommen. KVs können sogar rein theoretisch gezwungen werden, ihre Selbständigkeit aufzugeben, wenn diese nicht den nötigen Unterhalt abwirft (den Fall hatten wir hier mit "unserem" KV - da war aber was los...)

LG

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.