Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sabri am 26.06.2018, 16:08 Uhr

Umgang

Hallo,

meine Tochter ist 16 (einhalb) und nun kam ein Schreiben vom Jugendamt mit der Einladung zu einem Gespräch 13.30 Uhr in einer knappen Woche. Terminänderung nur telefonisch und nur dienstags 8-12 Uhr möglich.
Der "Vater" will Umgang. Sowohl ich als auch meine Tochter sollen zu dem Gespräch erscheinen.

Mein spontaner Gedanke: Die haben den Schuss nicht gehört!

Wie kann man jemanden um 13.30 Uhr zu einem verbindlichen Termin einladen? Ich bin berufstätig und meine Tochter ist in der Schule.
Wie kann man jemanden per Post zu einem Termin einladen, wenn diese Person diesen bis zum Termin noch nicht einmal absagen kann?
Wie kann man eine 16jährige, die keinen Umgang will, dazu verpflichten?

Der "Vater" hat das "Kind" 16 Jahre lang nicht gesehen, keinen Unterhalt gezahlt (ich weiß, spielt keine Rolle), mehrere Baustellen (Morddrohungen, Selbstmordversuche, gescheiterte Versuche mit begleitetem Umgang...), der hat doch wohl auch den Schuss nicht gehört!

Nein, ich werde den Umgang nicht fördern, ich bin froh, dass meine Tochter nicht will!

Und ich werde der zuständigen Sozialarbeiterin kommenden Dienstag (nach dem Termin) ohne weiteren Kommentar per Mail absagen.

Da habe ich das "Kind" 16 (einhalb) Jahre alleine großgezogen, was denkt der sich, was er jetzt für eine Rolle spielen kann!

 
7 Antworten:

Re: Umgang

Antwort von jannas am 26.06.2018, 16:45 Uhr

Hallo,
kann man keine Mail schreiben?
Bescheid geben, dass ihr wegen Arbeit und Schule den Termin nicht wahrnehmen könnt und außerdem die Tochter keinen Kontakt wünscht.
Und dann abwarten, was passiert.
Alles gute,
Janna

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Re: Umgang

Antwort von fsw am 26.06.2018, 16:58 Uhr

Mache doch erstmal allein einen Termin und erkläre,dass dein Kind keinen Umgang wünscht!Mit 16 kann sie selbst entscheiden,ob sie Umgang wünscht. Ich würde darauf sonst gar nicht weiter reagieren.

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Re: Umgang

Antwort von @ni am 26.06.2018, 17:41 Uhr

Was der Vater zunächst möchte kann er ja äußern, dass bedeutet noch lange nicht, dass er dies dann auch bekommt. In dem Brief steht sicherlich nicht drin, dass deine Tochter ab sofort einen verbindlichen Umgang auszuüben hat. Das kann das Jugendamt auch gar nicht bestimmen, sondern sie vermitteln lediglich und können bei einer gütlichen Einigung unterstützend wirken. Sollte es zu keiner Einigung kommen, warum auch immer, hat der Kindesvater die Möglichkeit einen entsprechenden Antrag bei Gericht zu stellen. Eine schriftliche Einladung ist möglicherweise eingegangen, weil es im Jugendamt keine Telefonnummer von dir gibt, woher denn auch ? Wie sollen sie dich denn sonst kontaktieren? Dieser Termin ist dazu gedacht, auch die andere Seite der Geschichte - also deine und die deiner Tochter - zu hören. Mehr nicht !
Und ein Termin um 13:30 Uhr ist nun Mal in der Arbeitszeit der Jugendamtsmitarbeiter. Die machen auch bloß ihren Job.
Geh mit deiner Tochter dahin, so habt ihr beide die Möglichkeit eure Sicht der Dinge darzustellen. Und denk immer daran - der Mitarbeiter kann weder was für den Vater noch für seinen "Wunsch" nach Umgang. Also lass die Wut nicht an ihr aus.

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Re: Umgang - schrifltich absagen! mit Einschreiben

Antwort von Bookworm am 26.06.2018, 18:58 Uhr

Ich würde in einen eingeschriebenen Brief (Übergabe-Einschreiben) an das Jugendamt investieren.

Dort hineinschreiben, dass der Termin ja leider telefonisch nicht abgesagt werden kann, weil die einzige telefonische Möglichkeit NACH dem Termin ist.
Dann würde ich dort die Gründe für die Absage hineineschreiben. "Kind" ist in der Schule, Du arbeitest, außerdem: "Kind" wünscht keinen Umgang.

Das würde ich selber unterschreiben und das fast erwachsene Kind auch unterschreiben lassen.

Falls möglich würde ich den Brief an die Person (Sachbearbeiter?) direkt schicken oder wahlweise an dessen Vorgesetzten.

NACH dem Termin absagen würde ich nicht, hinterher kommen die Dir mit versäumten Fristen um die Ecke, man weiß ja nie wie der Amtsschimmel wiehert...

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Re: Umgang

Antwort von taram am 27.06.2018, 10:26 Uhr

Ganz ehrlich, ich würde mir noch nicht mal die Mühe machen abzusagen...was soll schon passieren? In meinen Augen macht sich das JA irgendwie lächerlich...klar, es ist ihre Arbeit aber es gibt bestimmt wichtigere Fälle. Das sie dem Vater nicht klar gemacht haben, dass das Kind alt genug ist und er selber Kontakt aufnehmen soll

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Re: Umgang

Antwort von kravallie am 29.06.2018, 18:30 Uhr

sabri, erst mal mein mitgefühl.
ich habe 2006 post vom jugendamt bekommen, damals war meine tochter erst oder schon 11, dem vater fiel es nach 11 jahren ein, dass er ein kind hat. ich wurde darauf hingewiesen, dass ich freiwillig kommen könne, zu einem unverbindlichen gespräch. ich habe den termin wahrgenommen, dann mein kind, das auch keinen umgang haben wollte und eben auch der vater. für mich war es kein terminproblem und ich hatte auch ein sehr konstruktives gespräch mit der sb vom jugendamt.
alles freiwillig.
ich verstehe deine entrüstung, sowohl gegenüber dem ja als auch dem herren gegenüber.
mach das mit dem einschreiben und sag höflich ab, im gegenzug biete deine verfügbaren zeiten an und auch die deiner tochter.
wenn sich der kv nicht ernst genommen fühlt, dann klagt er und dann wird es blöd(er).
dein glück ist es, dass das kind bald erwachsen ist, aber so ein rumgeeiere vll dann noch mit richter und pipapo braucht auch ein halberwachsenes kind nicht.

ich wünsche dir, dass du alles noch in die bahnen lenken kannst, halte uns (oder mich auch per pn) bitte auf dem laufenden, ich bin sehr interessiert.
alles gute!

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Re: Umgang

Antwort von Möhrchen am 02.07.2018, 9:03 Uhr

Ich schüttel bei solchen Sachen immer den Kopf und frage mich, woher der Sinneswandel plötzlich kommt, aber seit der Vater meiner Tochter seit gut 2 Jahren auch für mich im Umgang mit unserer Tochter wiederzuerkenne ist, wundert mich langsam gar nichts mehr und mich würde nicht wundern, wenn da auch eines Tages eine Klage o.ä. reinflattern würde.

Wenn der Dienstag schon nach dem Termin liegt, dann dürfte dieser heute sein. Ich würde zur angegebenen Terminzeit dort anrufen - da dürfte dann ja jemand auf euch warten.

Bei uns sind alle Mitarbeiter des JA mindestens auch mit der e-mail angegeben - da wäre mir auch wurscht, ob ich nur telefonisch Kontakt aufnehmen "soll" - alternativ würde ich da anrufen - vermutlich hängt eine mail-Box dahinter, die ich freundlich besprechen würde...

Einen Termin wahrnehmen würde ich in jedem Fall...bevor noch eine Klage reinflattert...die kann man dann zwar sicher eine gute Zeit in die Länge ziehen, aber das braucht kein Mensch.

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