Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von misses-cat am 06.07.2018, 7:58 Uhr

Kv ist das letzte

Wenn du wirklich ins ALG 2 rutscht ist das solange du drin bist mit dem Unterhalt wirklich egal der wird voll auf ALG 2 angerechnet.
Ich würde eher bei der Stadt Terror machen das du einen Rechtsanspruch auf Betreuung hast sobald die kleine ein Jahr alt ist

 
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