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Geschrieben von sabse1904 am 05.07.2018, 23:53 Uhr

Kv ist das letzte

Hallo zusammen

Ich würde mich gerne mal austauschen.

Ich bin Mutter einer 9.5 Monat alten Tochter korrigiert 8monate. Ich habe eine beistandschaft von Anfang an. Der Kv hat sich mit der vaterschaftsanerkennung 4 Monate Zeit gelassen und gab trotz neuen Wohnsitz die alte Adresse an nur um alles wie immer raus zu zögern damit er kein Unterhalt zahlen muss. Er ist ein absoluter Schmarotzer der arbeitet und bescheisst die Ämter seine Eltern da wo er auch wohnt unterstützen ihn in allem.

Er hat noch nie Kontakt zur unserer Tochter wollen ihm War auch egal als es um sie schlecht stand ,aber ok gut wir können damit leben.

Nun hab ich die beistandschaft kontaktiert das ich gerne wissen möchte wo der stand der dinge ist den bei Arbeit und Erbschaft könnte er langsam anfangen Unterhalt zu zahlen.
Nach 2 Wochen teilte mir das Jugendamt mit, das er immer wieder nur teilweise Unterlagen eingereicht hat ,so das immer noch kein Unterhalt berechnet werden konnte, nach dem das Jugendamt wieder Druck bei ihm gemacht hat. Hat er sich nun kündigen lassen bei seinem Arbeitgeber das ist eine typische Masche von ihm, um nicht zahlen zu müssen und wieder alles raus zu zögern.

Für ihn bedeutet Geld, kommt aufs Konto und wird sofort ausgegeben ,für seine Kinder die er hat sorgt er kein bisschen. Mich regt das langsam so auf er hat auch ein Sohn aus voriger Beziehung da ist es auch immer gleich.

Kann das Jugendamt rückwirkend Unterhalt berechnen und einfordern???

Ich möchte eigentlich sobald das elterngeld ausläuft mir eine neue Arbeit suchen aber wir bekommen erst mal keine kita Platz und tagesmutter sind auch voll. Somit fallen wir erst mal ins alg2 da meinte die beistandschaft das ich durch alg2 auch nicht profitiere am Unterhalt und es sei fraglich wann ich wieder arbeiten kann. Dadesen hab ich gehofft das er bisdahin Unterhalt zahlt und wir doch nicht so an der Armuts Grenze sind. Ich bin so frustriert da ich sofort arbeiten gehen würde wenn ich könnte. Damit ich und meine Tochter es besser haben.

Wer erlebt das gleiche und kann mir mal berichten wie es ist wenn man im alg2 Bezug ist und nicht arbeiten gehen kann wegen dem Kind?

Ich Danke schonmal

 
5 Antworten:

Re: Kv ist das letzte

Antwort von @ni am 06.07.2018, 6:33 Uhr

Solange der KV keinen Unterhalt zahlt kannst du UVG beantragen. Unterhalt wird rückwirkend vom KV gefordert.

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Re: Kv ist das letzte

Antwort von misses-cat am 06.07.2018, 7:58 Uhr

Wenn du wirklich ins ALG 2 rutscht ist das solange du drin bist mit dem Unterhalt wirklich egal der wird voll auf ALG 2 angerechnet.
Ich würde eher bei der Stadt Terror machen das du einen Rechtsanspruch auf Betreuung hast sobald die kleine ein Jahr alt ist

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Re: Kv ist das letzte

Antwort von Holzkohle am 06.07.2018, 12:16 Uhr

wenn das JA die Beistandschaft hat liegt es an ihnen, dem KV eine Frist zu setzen, in der er seine Unterlagen vollständig einreicht ansonsten wird n Titel zur Unterhaltszahlung erwirkt. Was nicht schlecht wäre, so hast Du ein vollstreckbares Urteil in Händen.

Wir hatten das Thema hier schon mal. Es gibt ein Rechtsurteil nach dem ein arbeitsloser KV dem Amt eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen nachweisen muss. Man kann ihn zwar nicht zur Arbeit zwingen aber dazu, sich AUSREICHEND darum zu kümmern, welche zu bekommen. KVs können sogar rein theoretisch gezwungen werden, ihre Selbständigkeit aufzugeben, wenn diese nicht den nötigen Unterhalt abwirft (den Fall hatten wir hier mit "unserem" KV - da war aber was los...)

LG

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Re: Kv ist das letzte

Antwort von sabse1904 am 06.07.2018, 15:56 Uhr

Okay irgendwie hab ich nicht das Gefühl das die beistandschaft mal ihm Druck macht damit es vorran geht

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Re: Kv ist das letzte

Antwort von und am 06.07.2018, 16:24 Uhr

Wieso bekommst du kein Unterhaltsvorschussgeld vom Jugendamt?

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