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Geschrieben von Kiwa am 25.05.2009, 21:16 Uhr

kindsvater unbekannt

Hallo

Ich hoffe sehr das mir hier weiter geholfen werden kann. Weiß echt nicht mehr weiter.
Ich bin in der 31. Schwangerschaftswoche und mache mir im moment nen tierisch kopf um den Kindsvater und ob meine Entscheidung richtig ist.
Ich habe mich am Jahresanfang vom Kv getrennt und dann gemerkt das ich schon im 4.Monat schwanger bin.
Die Trennung war ganz schön heftig, hat mich auf übleste Art und Weise bedroht. So sehr das ich die Polizei einschalten musste.
In der Beziehung wurde ich unterdrückt, klein gehalten, ausgenutzt, bedroht, gedehmütigt und noch vieles mehr.
Es war die Hölle!
In der Beziehung hat er immer wieder gesagt das wenn ich irgendwann schwanger werden sollte, ich sowieso abtreiben muss und wenn nicht wollte er mit mir nach Holland fahren wenn ich ihm das nicht rechtzeitigt mitteilen würde. Würde ich dies nicht machen, wollte er mir das kind aus mir raustreten.
Als ich mich dann getrennt habe und erfahren habe das ich wirklich schwanger bin, habe ich alles dafür gegeben das er davon nix mitbekommt.
Jetzt weiß ich nicht was ich dem Jugendamt sagen soll und ob meine entscheidung wirklich richtig ist das er davon nix erfahren soll.
bin sehr verzweifelt

 
10 Antworten:

Re: kindsvater unbekannt

Antwort von Suka73 am 25.05.2009, 21:24 Uhr

Hi, erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft.

Naja, muss man halt aus zwei Blickwinkeln sehen. Das Kind hat einen Dir bekannten Vater, also sollte der eigentlich auch in der Geburtsurkunde auftauchen. Und davon abgesehen sicherst Du Deinem Kind auch den ihm oder ihr zustehenden Kindsunterhalt. Das ist die eine Seite der Medaille...

Die andere ist Deine wohl berechtigte Angst vor dem Mann - denn eine Vaterschaft bringt ja neben Pflichten auch Rechte mit sich, auch wenn Du in Eurem Fall das alleinige Sorgerecht hättest und im Grunde machen könntest, was Du willst.

Ich würde mich ehrlich vom Jugendamt oder vielleicht noch besser, von einer unabhängigen Beratungsstelle wie Caritas oder sowas beraten lassen. Warst Du da schon mal?

Halt die Ohren steif!

LG Sue

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Re: kindsvater unbekannt

Antwort von Sarah1984 am 25.05.2009, 22:17 Uhr

Bei uns ist es so!
Der Kv unseres großen Sohnes ist auch als unbekannt angegeben.Er hat es in der 5. SSw erfahren und sich danach verkrümelt.Dann saß er im Gefängniss.Was er jetzt macht weiß ich nicht und will ich nicht wissen.Er war krank, psychisch krank, und hat auch Drogen genommen, auch zu damaliger Zeit schon.Er war auch aggressiv, hat aber nie geschlagen...!
Als dann unser Sohn kam,habe ich beim JA angegeben, ich hätte wen in der Disco kennengelernt und daraus wäre das Kind entstanden, also Vater unbekannt.Bin bis jetzt gut damit gefahren, arbeiten geht er eh nie..., deswegen mache ich mir auch keine Sorgen wegen Pflichten.Der Große war 6 Monate alt, da habe ich meinen Mann kennengelernt, und dieser Mann ist schon fast 6 Jahre lang der Papa.Ich weiß dass irgendwann mal was auf uns zukommen wird, wenn wir es dem Kind sagen müßen,..aber jetzt entscheide ich zum Wohle des Kindes.

LG Sarah

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Re: kindsvater unbekannt

Antwort von berita am 25.05.2009, 22:33 Uhr

Hallo,

also in so einem Fall würde ich auch den Kontakt zum KV meiden :-( Wenn du finanziell unabhängig bist, läuft das problemlos, da bist du keinem Amt Rechenschaft pflichtig. Willst du Unterhaltsvorschuss beziehen, sieht die Sache schon aus, die wollen ihr Geld natürlich vom KV wiederhaben. Ist natürlich eine moralische Frage, ob du ihn da angibst oder nicht..

Wegen meinem Kind hätte ich in diesem Fall aber kein schlechtes Gewissen, wenn ich ihm den gewalttätigen KV vorenthalte. Klar wenn es alt genug ist, würde ich ihm die Identität des Vaters schon sagen und dann soll es entscheiden, ob es Kontakt will oder nicht. Aber ein Baby oder Kleinkind würde ich so jemandem sicher nicht übergeben und schwanger auf jeden Fall weiterhin fernhalten.

Ich wünsch dir alles Gute!

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Re: kindsvater unbekannt

Antwort von Kiwa am 25.05.2009, 22:48 Uhr

das ganze ist halt nicht so einfach!
Ich bin jetzt alg II empfängerin und auch erst 21 jahre alt.
bin also finanziell überhaupt nicht abgesichert! weiß vielleicht einer von euch wie das dann ablaufen würde wenn ich weiterhin den vater beim jugendamt als unbekannt angebe?
Würde dann die gängiste "ausrede" verwenden, von wegen disco besuch und so.
da wird woll noch ne ganze menge auf mich zu kommen.
weiß vielleicht auch einer wie das mit dem elterngeldantrag läuft wenn der Kv unbekannt ist?
ich werde 100%ig dem kleinen wurm die info wer sein vater ist nicht vorenthalten nur dazu muss erstmal die richtige zeit kommen.

danke schon mal an euch

gruß kiwa

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Re: kindsvater unbekannt

Antwort von shinead am 25.05.2009, 22:59 Uhr

Schlimme Geschichte...

Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass ein Kind ein Recht auf Kenntniss seiner Abstammung hat.
Klar kann das unangenehm sein. Aber das Recht ist m.E. unbestritten.

Laß Dich beraten!
Ob nun Rechtsanwalt, Caritas, ProFamilia, Pfarrer oder Weisser Ring. Es gibt bestimmt eine Möglichkeit.

Schlussendlich wird der Tag kommen, an dem Du Deinem Kind erklären musst wer sein Vater ist. Mit einer Lüge zu leben ist kaum durchzuhalten. Also muss irgendwann die Wahrheit her. Warum also nicht von Anfang?

Wenn es eine Möglichkeit gibt aufgrund der Vorgeschichte dem Umgang zu Verhindern oder dauerhaft begleitet zu gestalten, warum nicht?

Auf die Vaterschaftsanerkennung zu verzichten ist das letzte Mittel. Denn es bedeutet auch, dass auf der Geburtsurkunde ein -unbekannt- steht.
Wir hatten "nur" 3 Monate ein -unbekannt- in der Geburtsurkunde. Ich fand es furchtbar und habe dafür gekämpft, das zu ändern.

Gruß
Corinna

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Re: kindsvater unbekannt

Antwort von melli19 am 26.05.2009, 0:03 Uhr

Es gibt eine Möglichkeit das du beim JA und den anderen Stellen Vater unbekannt angibst

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Re: kindsvater unbekannt

Antwort von Pamo am 26.05.2009, 4:10 Uhr

Das Kind hat das Recht auf seine Rechte, z.B. Erbschaft väterlicherseits. Du solltest die Verhältnisse klären und die Vaterschaft angeben. Wenn ihr nicht verheiratet wart, hat er keine Rechte aufs Kind. Wenn er dir droht oder dich belästigt, sofort die Polizei einschalten.

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@Pamo

Antwort von julchen180776 am 26.05.2009, 8:32 Uhr

Warum hat der Vater keine Rechte, wenn sie nicht verheiratet waren? Das ist mir aber ganz neu.
Denn ich war auch nicht verheiratet und habe das alleinige Sorgerecht, trotzdem hat der Vater seine Rechte. Z.B. das Umgangsrecht. Ob verheiratet oder nicht.
Und der KV meiner Maus ist da auch sehr bemüht, diese Umgänge mit unserer Süßen zu erleben. Gut, er hat mittlerweile weibliche Unterstützung bekommen, die ihm da wohl mit einigen Dingen zur Seite steht, um den Umgang abwechslungsreich zu gestalten. Aber im großen und ganzen läuft das alles mittlerweile harmonischer ab, als am Anfang. Hatten nach der Trennung auch mächtige Startschwierigkeiten und es lief übers JAmt.
Nun sind wir uns aber einig und es klappt gut.

LG

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das mindeste

Antwort von vallie am 26.05.2009, 9:12 Uhr

was er hat ist das umgangsrecht, egal ob verheiratet gewesen oder nicht.

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Re: das mindeste

Antwort von Kiwa am 26.05.2009, 12:45 Uhr

schön dank für eure hilfe bzw. kommentare.
es ist halt eine echte verzwicke situation in der ich stecke.
natürlich würde ich mir wünschen das der kv auch vater sein kann.
das wäre das besste und schönste fürs kind, ganz klar.
und so viel lust auf lügen und geschichten ausdenken habe ich auch nicht.
das ist das schlimmste wenn man in solchen verhältnissen aufwachsen muss! ich weiß das selber aus eigener erfahrung.
deswegen zweifel ich auch so.
aber was bringt mir bzw. dem kind das wenn der kv tatsächlich irgendwann auf der matte steht und mir und/oder dem kind was antut.
dem ist echt alles zu zutrauen.
die zeitung ist doch voll von solchen idioten die ihre eigenen kinder entführen und sogar umbringen.
ich weiß einfach nicht wie weit ich da ein riegel vorsetzten kann und darf.
das macht mich echt fertig.

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