Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 30.09.2003, 15:50 Uhr

Kindergarten-Satzungen, Gemeinsames Sorgerecht....

Hi,
also die Satzungen der Kindegärten müssen nicht von Bestand sein, wenn sie angefochten werden.

Mein Bruder hatte ein Problem mit der Festsetzung der Gebühren und war erfolgreich, denn nicht immer sind die Satzungen vollkommen durchdacht.

Wieweit eine Regelung, die bei getrenntlebende Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht ander behandeln, als getrenntlebende Eltern mit alleinigen SR,
kann ich nicht beurteilen, wäre aber ermutigt, das ein für alle Male zu klären (wenn ich betroffen wäre).

Aber egal ob zulässig oder nicht, wenn das ein Argument GEGEN das gemeinsame Sorgerecht darstellen soll, dann armes armes Deutschland, wie liegen dir doch deine Kinder am Herzen!

Meiner Meinung nach muss das gemeinsame SR als einzige Bedingung die realistiche Umsetzbarkeit haben, mehr nicht.

Nach gegenwärtiger Rechtslage liegt das alleine in der Beurteilung der Mutter...

Das gefällt natürlich diejenige Mütter, die in ihrer Verletztheit das Gefühl der Macht (gegen den Vater) haben wollen... ist vielleicht auch ganz menschlich sowas.

Jedenfalls ist es nicht so, dass die Eltern darüber zu entscheiden haben, sondern alleine die Mütter.

Das kann schon zu Frust führen, auch dazu, das sich einzelne Väter abwenden, weil sie die ständige Demonstration ihrer Ohnmacht nicht ertragen.

Jedenfalls dient das nicht dem Wohl der Kindern, sondern alleine den Bedürfnissen der Mütter, - immer mit dem Hintergadanke aus Grossvaters Zeiten, dass ja die Männer die Bösen sind, weil sie die Mütter in Stich gelassen haben...

Dass es eher dem Wohl der Kinder entspricht, dass sich die Eltern auf gemeinsame Entscheidungen verständigen, wird vollkommen unterschätzt.

Natürlich kann ich in meiner Situation als Vater ohne Sorgerecht immer meinem Sohn vorgauckeln, dass die Mutter an allem Schuld ist, weil ich ja nichts zu sagen habe... jedoch werde ich das nicht tun....

Ich denke, dass es Augfgabe des Staates sein muss, zwischen den Eltern zu vermitteln und nicht so wie es bisher abläuft, den Keil tiefer zu schlagen.

Übrigens habe ich auf ARTE einen bericht egsehen und erfahren, dass in Dänemark genau das getan wird.
Dort vermittelt das Jugendamt zwichen den Eltern und bemüht sich darum, dass sie es lernen, für das Kind gemeinsame Sorge auszuüben... nur hier in Deutschland mache ich mir keine Hoffnungen, die Bornietheit ist hier viel zu gross.

cu

 
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