Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von fusel am 01.10.2003, 9:21 Uhr

Du hast Recht, Rob

Hi,

unabhängig davon ob ein KV 5, 50, 500 oder 5000 km entfernt wohnt kann er jederzeit ein gleichwertig inniges Verhältnis mit seinem Kind aufbauen das auf gegenseitigen Respekt und Verantwortlichkeit beruht.
Es gibt auch keine verwaltungstechnischen Hindernisse die deutsche Behörden und andere Einrichtungen einer AE-Mutter auflegen wenn der Vater 5, 50, 500 oder 5000 km entfernt wohnt, das ist ohne Zweifel absolut simpel und streßfrei für die KM zu lösen, da ihr ohnehin langweilig ist.
Der deutsche Staat fördert auch den Austausch zwischen KV und Kind unabhängig davon ob sie 5, 50, 500 oder 5000 km entfernt wohnen indem er steuerliche Freibeträge ermöglicht und monatlich 200,-€ für Fahrtkosten zuschießt.

Deshalb ist ein gemeinsames Sorgerecht in jedem Fall gut und richtig und absolut unverzichtbar. Denn wenn man glaubt Recht zu haben muß man das auf Biegen und Brechen durchsetzen.

Grüße

fusel, die absolut keine Lust hat wieder Haare zu spalten

 
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