Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sterntaler am 30.09.2003, 11:26 Uhr

auf die idee...

...wäre und bin ich noch nie gekommen, den kindergartenbetrag vom KV zusätzlich einzufordern.
bin ich nun mal wieder zu lieb und verständisvoll????? ;o)) *grübel*

zudem wäre dies in unserem fall auch nicht möglich, da sichel noch nicht einmal unterhalt von ihm bekommt. also vergebene müh und unnötiger ärger,...denn greift mal einem angeblich nackten mann in die tasche! ;o))

außerdem bin ich der meinung, dass man bei erwerb von kindesunterhalt, die hälfte des kindergartenbetrages davon durchaus zahlen könnte.
aber dass ist nur meine meinung zu diesem theam!

was das gemeinsame sorgerecht betrifft, so denke ich, dass es mehr eine sache des eigenen gewissens und der verantwortung dem kind gegenüber ist, die man sich nie und nimmer absprechen lassen sollte.

LG
sterntaler

 
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