Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 29.09.2003, 23:45 Uhr

Kindergartenbeitrag und GSR @Karin (2.Teil)

Mangels ausreichende eigene rechtliche Kenntnisse hinsichtlich des KiGabeitrags habe ich die Frage mal ins ISUV-Finanzforum gestellt.

Ganz eindeutig sind die Antworten hier leider auch nicht nicht. Allerdings zeigt schon die von dir aufgeführte Tatsache, das der AE-Elternteil im Falle eines Falles alleine für die Gebühren geradestehen soll, auf welch dünnem Eis die Stadt München sich da begibt. Denn: entweder ist der Vater auch Zahlungspfilchtig, dann kann man evtl. auch sein Einkommen mit zur Berechnung heranziehen. Oder eben nicht...
Lege Einspruch gegen der Gebührenfestsetzung ein, wenn diese abgelehnt wird, gehe zum Gericht, hole dir ein Rechtsberatungsschein und beantrage Prozeßkostenhilfe!
Gruß, Rob


Link zum Abschlußstudium des Bundesministeriums für Justiz (benötigt Acrobat Reader):

http://www.bmj.bund.de/images/11522.pdf

 
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