Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von +emfut+ am 03.08.2010, 11:39 Uhr

Jetzt bin ich auch bei Euch und total überfordert!

Während der Trennung, bis zur Scheidung, steht Dir Trennungsunterhalt zu. Der berechnet sich wie folgt:
Sein Einkommen (übers Jahr gemittelt) minus Kindesunterhalt (der errechnet sich aus der Düsseldorfer Tabelle), davon 3/7. Umgekehrt stehen im 3/7 Deines 400-Euro-Jobs zu, das wird dann gegeneinander aufgerechnet.

Kindesunterhalt, ohne Garantie:
Zwischen 1.900,- und 2.300,- Euro bewegt er sich in der 3. Stufe der DT. Das macht 349,- (für das 5jährige Kind) plus 401,- (für das 7jährige Kind) als Kindesunterhalt, macht 750,- Euro alleine an Kindesunterhalt. Davon geht das halbe Kindergeld ab, 184,- Euro bei zwei Kindern, also kommt der KU tatsächlich nur auf 566,- Euro.

Du solltest Dir einen Anwalt nehmen. Das Jugendamt rechnet den Unterhalt aus, der den Kindern zusteht. Aber für Deinen Unterhalt brauchst Du einen Anwalt - und da Du den eh irgendwann brauchst für die Scheidung, kannst Du Dir auch jetzt einen suchen und ihn ausrechnen lassen, was zunächst mal für Dich zu zahlen ist.

Gruß,
Elisabeth.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.