Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Savanna2 am 10.05.2011, 21:10 Uhr

Helena

eben es ist GAR NICHTS geregelt und damit hat er wenn ihr beide SR habt die gleichen "Rechte" und könnte es als vorenthalten der Kinder oder oder vorbringen.
Wenn es nichts schriftlich gibt zb beim Arzt über die Gewalttätigkeiten gibt es keine Beweise also Aussage gegen Aussage.

leider kamen deine Infos nicht wirklich verständlich beim ersten mal aber wenn der KVater auch den Kindern gewalt angetan hätte würde ich sie ihm auch nicht mitgeben, weder 300km, noch5, egal ob mit oder ohne neu.

Ich würde mich an das JA wenden oder einen Anwalt oder sonstige Beratungsstelle so dass man sieht dass du am Kindeswpohl interessiert bist und jemand da ist der die ganze Geschichte mitbekommt.

 
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