Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 09.05.2011, 18:51 Uhr

Frage dringend!

Ohne Adresse muß man IMHO gar nichts.

Aber er kann natürlich sagen, daß er derzeit bei seinen Eltern oder seiner Freundin wohnt - dann hat er eine Adresse.

Ist die körperliche Gewalt polizeibekannt?

Gruß,
Elisabeth.

 
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