Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von KugelJo am 08.05.2011, 23:41 Uhr

Einmal kurz Ausheulen und um Rat fragen (etwas konfus)

Hallo liebe Alleinerziehende!
Mein Kind kommt zwar erst im September auf die Welt, aber ich bekomme jetzt schon die Krise. Der Vater des Kindes und ich sind/waren nur ein halbes Jahr zusammen - die Schwangerschaft war also ein Schock. Leider ist die Beziehung jetzt am Ende und da ich meine Kraft jetzt lieber in die Mutterrolle stecke, wird das ganze vor der Geburt noch auseinander gehen.
Wir haben auch schon über diese Probleme gesprochen und ich hab ihm eigentlich ganz klar gesagt, dass er sich drauf einstellen soll, dass ich mit dem Kind allein wohnen werde. Aber er verschließt die Augen davor.
Immerzu will er Dinge wie das Kind über sich versichern lassen, dem Kind seinen Namen geben etc. Das will ich aber alles nicht! ICH werde die Hauptverantwortung ja schließlich tragen. Und ich hab keine Lust, dass er, wenn er realisiert, dass ich der Hauptakteur im Leben unseres Kindes bin, versucht irgendwas gerichtlich zu erkämpfen. Ich würde angesichts der Umstände auch gerne neben dem geteilten Sorgerecht das komplette Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, damit klar ist, bei wem das Kind wohnt. Geht das? Hat da jemand Erfahrungen?
Was macht man mit einem (Ex-)Partner, der nicht einsieht, was allein erziehend bedeutet?

 
37 Antworten:

Re: Einmal kurz Ausheulen und um Rat fragen (etwas konfus)

Antwort von Joni76 am 08.05.2011, 23:57 Uhr

Hier eher das Gegenteil.....ich wäre froh, wenn der KV sich in irgendwas auch nur ein bisschen engagieren würde.
Hier herrscht seit Jahren absolut NULL Kontakt. Ich würde versuchen, mit dem Vater von Deinem Kind zusammenzuarbeiten und ihn einzubinden. Du musst doch nicht alles an Dich reißen und ihn gleich von Anfang an ausschließen..

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Re: Einmal kurz Ausheulen und um Rat fragen (etwas konfus)

Antwort von Pinky2 am 08.05.2011, 23:58 Uhr

Hallo,

sieht der Vater nicht ein das die Beziehung beendet ist, oder will er sich trotz des Endes der Beziehung der Verantwortung als Vater stellen.

Wenn er Vater sein will mit allen Konsequenzen warum wehrst du dich dagegen. Es wird vieles einfacher sein wenn du ihm das nicht verwehrst. Auch wenn ihr getrennt seid kann er doch Vater sein und sein Kind sehen und mit erziehen. Natürlich liegt die Hauptlast auf dir, vor allem wenn das Kind noch sehr klein ist und du stillst. Aber später würde ich es an deiner stellen ruhig auch vermehrt dem Vater zugestehen.

Sage im klipp und klar das Eure Beziehung zu Ende ist und warte ab wie er sich als Vater macht. Bezieh ihn doch ruhig mit ein. Vielleicht könnt ihr noch Freunde werden auch wenn ihr kein Paar mehr seid. Nach einem halben Jahr Beziehung kann das noch möglich sein. Dann hat man noch nicht so viele Gemeinsamkeiten als Paar und vor allem nicht so viele Verletzungen.

Geniess einfach erstmal deine Schwangerschaft und lass alles ruhig auf dich zukommen.

Lieben Gruss

Pinky

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Re: Einmal kurz Ausheulen und um Rat fragen (etwas konfus)

Antwort von Suka73 am 09.05.2011, 0:06 Uhr

darf ich nach den genauen Gründen fragen, die Dich in diese Panik versetzen? Ganz ausschließen kannst und solltest Du ihn nicht - mit der Beendigung der Beziehung ist ja nicht gleichzeitig seine Vaterschaft beendet. Er sollte schon die Möglichkeit haben, sich zu kümmern.

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Re: Einmal kurz Ausheulen und um Rat fragen (etwas konfus)

Antwort von KugelJo am 09.05.2011, 0:24 Uhr

Danke erstmal für die Antworten!
Ich glaube, dass ich mich etwas blöd ausgedrückt habe. Ich bin natürlich total froh, dass er unbedingt Verantwortung übernehmen und nichts würde mir ferner liegen, als ihn komplett auszuschließen - schon allein weil das Kind ja ein Recht darauf hat.
Aber (!) ich möchte mich trotzdem unbedingt "absichern". Das Kind wird ja immer bei mir wohnen. Und bei Arztbesuchen, Schulangelegenheiten, eventuell folgenden Kinder, Umzug etc. möchte ich nicht von jemand anderem abhängig sein (z.b. durch seinen Namen beim Kind). Auch wenn ich weiß, dass es für ihn sehr schwer sein wird, will ich z.b. auch nicht, dass er nach der Geburt Tag und Nacht in meiner Wohnung verbringt!
Ich kann das nicht so richtig beschreiben. Ich möchte einfach, dass er zwar seine Vaterrolle wahrnehmen kann, aber die Grenzen dennoch ganz klar abgesteckt sind!

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Re: Einmal kurz Ausheulen und um Rat fragen (etwas konfus)

Antwort von Suka73 am 09.05.2011, 0:33 Uhr

Ihr seid ja nicht verheiratet - ergo HAT Dein Noch-Freund (jetzt mal ganz ganz nüchtern gesehen) erstmal gar nicht soooo viele Rechte. Das Kind bekommt Deinen Namen, es sei denn, Du stimmst der Namensgebung durch den Vater zu - und das willst Du ja nicht (kann Dich da auch total verstehen, das ist wohl auch eher der seltene Fall). Auch diese ganzen Angelegenheiten, die Du da nennst, die liegen alle in DEINEM Ermessen - da alleiniges Sorgerecht.

Ich habe damals überlegt, dem KV Teile aus dem gemeinsamen SR zu übertragen, und bin heute gottfroh, dass er das gar nicht wollte und es letztendlich auch nicht dazu kam. Aber der KV von meinem Sohn kümmert sich ja auch NULL und schafft es gerade mal so, den Unterhalt zu zahlen, Kontakt besteht nicht, aktuell weilt er auch wieder im Ausland. Wäre also für mich für Entscheidungen nicht mal zu erreichen. Unsere Ausgangssituation war damals übrigens die gleiche - ich schwanger, Kind kam im September, KV und ich waren aber eigentlich schon gar nimmer zusammen und waren es auch vorher nur "kurz"

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ich kristalisiere mal raus....dass dir 2 dinge wichtig sind

Antwort von mic0202 am 09.05.2011, 8:27 Uhr

1. das kind soll DEINEN namen tragen....
das wird es (wenn ihr nicht verheiratet seit) sowieso automatisch, es sei denn du willigst ausdrücklich ein, dass das kind seinen bekommt.

2. du möchtest das aufenthaltsbestimmungsrecht..
das bekommst du auch auf jeden fall... das ABR hat grundsätzlich derjendige, bei dem das kind lebt...und das bist ja du. es sei denn ihr würdet die 50/50 regelung machen (eine woche bei dir, und eine bei ihm)

also grundsätzlich musst du dir gar keine sorgen machen.... es liegt alles in deiner entscheidung, da ihr nicht verheiratet seit.

mit dem sorgerecht sieht es allerdings anders aus...da ist es inzwischen so, dass auch ledige väter das recht haben, das halbe sorgerecht zu bekommen...

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Re..

Antwort von angry.me am 09.05.2011, 11:05 Uhr

Hallo,
Bei meinem 2. Kind hatte ich ein ähnliches Problem wie Du: Wir waren bei der Geburt frisch getrennt (eine Beziehungspause, die ich besser nicht abgebrochen hätte), Vater wollte unbedingt SR und dass das Kind seinen Namen bekommt. Fazit: Das geteilte SR hat er, da ich es unterschrieben habe (leider!!!, aber da bestehen heute auch kaum noch Chancen für die Mutter, das ASR zu bekommen) und bei der Namensgebung gab es zwar einen RIEEESENstreit, aber das Kind bekam dann meinen Nachnamen (automatisch, denn das Kind bekommt bei Geburt nicht verheirateter Eltern den Namen der Person, bei der es aufwächst).

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Re: Einmal kurz Ausheulen und um Rat fragen (etwas konfus)

Antwort von chartinael am 09.05.2011, 12:59 Uhr

In dieser Situation:

- keine Sorgerechtsteilung
- keine Nachnamensänderung
wenn Du eine Vaterschaftsanerkennung machen läßt. Ist nämlich kein Muß.

Alternativ: überhaupt nicht die Vaterschaftsanerkennung machen lassen, Konsequenz:

- kein Unterhalt
- kein Erbanspruch

des Kindes gegen den Vater.

Keine Gute Idee, wenn Du möchstest, daß der Vater Umgang mit dem Kind hat. Sowieso keine gute Idee, weil Dein Kind sich später durchaus um den Vater betrogen fühlen könnte.

Gruß

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Frage

Antwort von mf4 am 09.05.2011, 14:22 Uhr

Dein Kind kommt in 4 Monaten... ihr SEID aktuell noch ein Paar aber du steckst alle Energie in die Mutterolle, für ein Kind, welches noch lange nicht geboren ist? Warum nicht versuchen um die Beziehung zu kämpfen?
Mir macht es den Anschein, daß er sicher gehen will, daß er wenigstens Rechte angeht die das Kind betreffen und ansich ist das ja keine schlechte Sache.
Ich will ja nicht unken vonwegen Schwangerschaftshormonen usw. aber so ganz zurechnungsfähig ist Frau da nicht immer und du solltest dir schon sicher sein, daß das keine homonell verursachte Laune und Spontanentscheidung ist.
Da du ja nun schon in deiner Mutterrolle aufgehen willst ist er sicher als Partner (der er ja aktuell) noch ist unwichtig und er sieht als Vater da wohl seine Felle davon schwimmen.

Hauptakteur hin oder her, sei froh, wenn es einen Vater gibt, der sich kümmern will, denn wenn du mal Hilfe brauchst hat es Bezugsperson Nr.2 und vor allem hat das Kind ein Recht auf seinen Vater.

Sprich in Ruhe mit ihm...
Nachname ist sowieso kein Thema, es wird deiner sein, wenn du nichts anderes bestimmst. Das halbe SR kann er beantragen und wenn nichts dagegenspricht auch bekommen. Aufenth.b.Recht hast du. Sprich mit ihm schon im Vorfeld, wie du dir den Umgang vorstellen kannst, daß er z.B. x mal pro Woche sein Baby sehen kann, mit ihm spazieren, gib ihm die Möglichkeit es zu versorgen (füttern, wickeln usw.), es später auch zu sich nehmen kann und die beiden bis dahin eine gute Bindung aufbauen können.

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@chartinael: Sch... Rätschläge, die Du da gibst, und auch noch falsch!

Antwort von Ralph am 09.05.2011, 15:14 Uhr

"Keine Sorgerechtsteilung"... diesen frommen Wunsch einer Mutter gibt es nicht mehr. Wenn der Vater es will, und hier in diesem Fall will er ja wohl offensichtlich, hat die Mutter null Chance, das Sorgerecht alleine zu behalten. Neue Rechtslage, bitte beachten!

"Überhaupt nicht die Vaterschaftsanerkennung machen lassen".
Prima Ratschlag, damit steht sie, überspitzt ausgedrückt, bei sämtlichen Behörden einschließlich Jugendamt als die Schlampe da, die nicht mal weiß, mit wem sie wann in die Kiste gegangen ist. Ganz abgesehen davon, daß spätestens, wenn der Lebensunterhalt nicht (komplett) gesichert werden kann - und das ist ja nach der Geburt sehr häufig der Fall bei Alleinerziehenden -, sich das Jobcenter ganz arg für den Erzeuger interessieren wird. Das Jugendamt im Übrigen auch, wenn Unterhaltsvorschußgeld beantragt wird (ist obligatorische Pflicht, wenn ALG II begehrt wird!!). Ganz prima also, was Du da rätst!

Bekannte Väter sind anzugeben - basta! Andernfalls hat man mittelfristig sehr viel Ärger am Hals. Ganz abgesehen davon, daß früher oder später man sogar vor seinem eigenen Kind dumm dasteht - ggf. ebenfalls als Schlampe!

Selbstverständlich gibt es den ONS im Urlaub, und zuhause entdeckt man, daß ein Souvenir der besonderen Art im Gepäck war. So verhält es sich hier aber nicht!

Schönen Tag noch
Ralph

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Klar gibt es noch das ASR für unverheiratete!!!

Antwort von chartinael am 09.05.2011, 15:26 Uhr

Das hat sich nicht geändert. Der Vater hat jedoch das Recht, die Sachlage überprüfen zu lassen.

Es gibt genug Frauen, die keine Väter für ihr Kind haben eintragen lassen. Die stehen lieber als Schlampen da, als sich mit den Erzeugern ihrer Kinder auseinandersetzen zu müssen.

Im übrigen geht es hier einfach um das Aufzeigen von Möglichkeiten. Und mein Rat war es nicht, keine Vaterschaftsanerkennung machen zu lassen. Im Gegenteil, ich habe deutlich auf die Konsequenzen verwiesen - bis auf den Schlampenteil, den Du ja nun freundlich ergänzt hast.

Für die anderen Sachen bedarf es jeweils der Zustimmung des Vaters bzw. der Mutter. Ganz einfach. Ohne diese bleibt es beim ASR als auch bei ihrem Namen. Mehr nicht.

Trotzalledem besteht immer noch die Möglichkeit überhaupt keinen Vater anzugeben.

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Re: @Ralph

Antwort von Sienna221 am 09.05.2011, 15:42 Uhr

ich bin so eine schlampe wie ihr es nennt. ja ich beziehe h4. ja ich bekomme uhv. ja ich habe eine abgeschlossene bfs und bin trotzdem arbeitslos. nein es gibt keinen vater. aber ist sehr nett von dir der tonfall.
manchmal hat frau KEINE möglichkeit wegen dem kv-aber als schlampe hingestellt zu werden verbitte ich mir.

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Oh, ich wollt schon darauf hinweisen ...

Antwort von chartinael am 09.05.2011, 15:45 Uhr

hier mal nachzufragen, wie sich die Mütter hier durch die Welt schlagen, die keinen KV für ihre Kinder haben.

Aber eine Betroffene "Schlampe" hat sich ja dankenswerterweise zu Wort gemeldet.

Auf welche Gesetzesregelung stützt sich eigentlich das Begehren der Behördlichkeiten, den KV anzugeben?

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Re: @Ralph

Antwort von Leena am 09.05.2011, 15:48 Uhr

Das mit der "Schlampe" sehe ich mittlerweile sehr entspannt.

Wie sagte mir mal die nette Sachbearbeiterin vom Jugendamt? Die meisten Mütter, die den Vater nicht angeben, geben ihn nicht deshalb an, weil sie ihn nicht wüssten, sondern weil sie einen ganz konkret Grund haben, genau diesen Mann eben nicht als Vater angeben zu wollen - auch das Jugendamt sieht einen also grundsätzlich nicht als "Schlampe", nur weil man den Vater nicht angibt. ;-)

Mein Standardsatz auf amtliche Fragen nach dem leiblichen Vater war auch immer: "Die Vaterschaft wurde nicht anerkennt bzw. festgestellt."

Und - ja, ich weiß sehr wohl, wer der Vater ist / war, aber es gab eben auch gute Gründe für mich, ihn NICHT anzugeben. Der Vater weiß übrigens vom Kind, das Kind weiß vom Vater, und staatliche Hilfe zum Lebensunterhalt, UHV o.ä. habe ich nie beantragt oder bekommen, ich konnte es mir also "leisten", den Vater nicht anzugeben, und kein "Steuerzahler" und keine "Allgemeinheit" musste die Kosten für meine Entscheidung tragen - gibt es auch. :-)

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Re: @Leena

Antwort von Sienna221 am 09.05.2011, 15:54 Uhr

da hattest du aber glück wenn die so nett war-meine sachbearbeiterin war ne fürchterliche furie.

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@chartinael: Lerne DU bitte erst einmal...

Antwort von Ralph am 09.05.2011, 16:11 Uhr

ABR, ASR und GSR suaber voneinander zu unterscheiden. Du hast von alleinigem SR getextet, nicht vom ABR. Alles klar?

No comment.

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Ach, weeßte ... ignorier mich doch bitte einfach

Antwort von chartinael am 09.05.2011, 16:19 Uhr

Das ABR ist Teil des ASR/GSR - und natürlich ist es immer noch so, daß für unverheiratete gilt, daß das SR alleinig bei der KM liegt und ohne Zustimmung der Mutter nicht mit dem KV geteilt werden kann. Eine rechtliche Regelung liegt diesbezüglich nicht vor.

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Re: @sienna221

Antwort von Ralph am 09.05.2011, 16:26 Uhr

Hallo Sienna,

"... ich bin so eine schlampe wie ihr es nennt... "
Du mußt nicht im Plural sprechen, ich alleine habe den Begriff ja zunächst verwendet und deshalb beziehe ich die Widerreden zunächst auch auf mich allein!

Natürlich kann es gute Gründe dafür geben, den KV nicht zu belangen oder herauszufinden. Aber das ist bei weitem nicht die Regel und sollte und muß auch auf den Einzelfall beschränkt bleiben.
Hier IST der Vaber bekannt, und es war/ist eine Beziehung vorhanden. Für genau diese Situation wurde die Möglichkeit geraten, den Vater nicht anzugeben. Und das ist ein Sch... Ratschlag, und in einem solchen Fall steht die Mutter dann schon kompromittiert da, dazu stehe ich.

Und es ist natürlich noch ein Unterschied, ob der Vater nicht angegeben wird, für ewig in der Versenkung verschwindet und nie mehr eine Rolle spielt (bis das Kind irgendwann mal anfängt zu suchen) oder ob das irgendwann ein Problem wird, weil staatliche Sozialtransferleistungen beantragt werden (Stichwort Allgemeinheit sponsert dadurch den KV) oder, dritte Möglichkeit, ob der KV nur nicht auf der Geburtsurkunde steht, sonst aber zumindest bekannt ist (der Verwandtschaft, dem Kind etc.pp.).
Gerade im letzten Fall ist es ja eher eine bloße formelle Sache. Wenn alle Betroffenen damit leben können, ist das völlig in Ordnung.

Ralph

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@leena

Antwort von Ralph am 09.05.2011, 16:40 Uhr

Hab erst Sienna221 geantwortet und Deinen Beitrag erst jetzt gelesen. Du hast den Vater ja im Grunde angeben. Nicht amtlich, aber in Eurem Umfeld ist es bekannt. Da keine Sozialtransferleistungen beantragt wurden, ist das insoweit auch alles Eure Privatangelegenheit. Gut, man könnte sich jetzt über die Erbberechtigung des Kindes unterhalten... aber auch das letztlich Privatsache.

Unter "Vater bewußt nicht angeben" verstehe ich die mutwillige Verschleierung des KV, in erster Linie gegenüber Behörden, bei denen ein Leistungsantrag läuft. Ich habe Sienna221 oben schon geschrieben, daß es natürlich Konstellationen gibt, wo es opportun ist, den KV nicht zu belangen. Wenn die entsprechenden Dienststellen damit leben können, ist ja alles auch im grünem Bereich. Das ist aber eher die Ausnahme. Meistens wird der KV ja nicht angegeben, um offen zu sein für den leichteren und bequemeren Weg, auf dem der KV nichts reinreden kann.
Und für mich als Sachbearbeiter klingt es unterschiedlich, wenn eine Frau kommt und mir von der "Partynummer mit 3 Männern" erzählt, die sie nicht kennt, oder ob sie kommt und Gründe angibt, weshalb sie den Vater nicht belangen will. Wie gesagt, in den überwiegenden Fällen dürfte letzteres unbegründet sein.

Ralph

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Ach Chartinael... muß ich Dir das wirklich erklären??

Antwort von Ralph am 09.05.2011, 16:45 Uhr

Deine Worte:

"In dieser Situation:

- keine Sorgerechtsteilung"

SORGERECHT!!! Es steht nichts davon, daß keine ABR-Teilung stattfinden soll, das ABR kann man nicht teilen, und darum geht es auch gar nicht.

Zeigt mir nur, daß Du Grundlagen der Materie nicht beherrscht. Aber es ist ja nicht das erste Mal, daß Du Dich forumsöffentlich blamierst.

Ob ich Dich ignoriere oder nicht, überlasse bitte mir allein.

Ralph

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Natürlich kann auch das ABR geteilt werden!

Antwort von chartinael am 09.05.2011, 16:51 Uhr

Aber da das ABR ein Teil des Sorgerechts ist, fällt die Diskussion ums ABR eh flach, wenn das Sorgerecht alleinig bei der Mutter liegt.

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DU, der KV kann auch der Alleinerziehende sein und du Umgangsberechtigt.

Antwort von Savanna2 am 09.05.2011, 17:15 Uhr

Sorry

aber das ist mir als erstes eingefallen und ohne weitere Antworten zu lesen.

Der KV hat genauso ein recht darauf, ich lese nur DU willst alles nicht, was will ER denn, was das KIND?

Sorry, später mehr, muss weg

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Nee, dazu muß erst einmal die Vaterschaft anerkannt sein

Antwort von chartinael am 09.05.2011, 17:19 Uhr

....

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Begriff fuer maennliche Schlampen gesucht

Antwort von Pamo am 09.05.2011, 17:20 Uhr

Wie bezeichnet man diejenigen Maenner, die ohne Verhuetung mit Frauen schlafen und dabei unkontrolliert Kinder zeugen? Mir faellt Schlampus ein.

Aber wenn ich so darueber nachdenke, heisst es vielleicht einfach nur "Mann". Weil es vielleicht normal ist, dass ein Mann ein Schlampus ist und gar nicht benennen kann mit wem er alles ein Kind gemacht hat?

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Hallodri?...

Antwort von Ralph am 09.05.2011, 17:28 Uhr

Mußte allerdings auch erst mal 'ne Runde stutzen...

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Wie bitte soll das ABR geteilt werden?

Antwort von Ralph am 09.05.2011, 17:30 Uhr

Erkläre es mir bitte, wie das praktisch funktionieren soll, wenn BEIDE das ABR haben!

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Re: Hallodri?...

Antwort von Pamo am 09.05.2011, 17:31 Uhr

Nein, "Hallodri" hat etwas sympathisch-verantwortungsloses, an "Schlampe" ist nichts sympathisch.

Zwischenfazit: Es gibt kein Aequivalent. Egal was ein Mann tut, er kann niemals so tief sinken wie eine "Schlampe".

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Re: Wie bitte soll das ABR geteilt werden?

Antwort von Sienna221 am 09.05.2011, 17:37 Uhr

ralph für meinen ausraster vorhin...
und DAS würde mich in der tat auch mal interessieren wie das mit geteiltem ABR gehen soll-undenkbar eigentlich.

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Ok, ok, das muß dann geändert werden...

Antwort von Ralph am 09.05.2011, 17:40 Uhr

... wie war das noch... ich bin hungrig und werde satt, ich bin durstig und werde... sitt???

Gab doch vor ein paar Jahren mal so eine Ausschreibung für diesen nichtexistierenden Begriff...

Also Umfrage: Männliche Schlampe = ???

Ralph

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charti aber darum geht es hier nicht, was soll imemnr weider der hinweis???

Antwort von Savanna2 am 09.05.2011, 18:32 Uhr

die ap hat nie gesagt sie will ihn nicht angeben, da sie in einer beziehung lebt/lebten wird sie ihn wohl angeben und der kv weiß vom kind und hat rechtlich sicher möglichkeiten falls sie ihn nicht angibt er es aber will

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umziehen geht eh nicht so ohne weiteres

Antwort von Savanna2 am 09.05.2011, 18:39 Uhr

da er ja ein Umgangsrecht hat, ausser natürlich in die nähere Umgebung

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Deswegen kann der KV aber nicht automatisch das SR bekommen

Antwort von chartinael am 09.05.2011, 19:25 Uhr

... was Du ja impliziert, wenn Du sagst, daß der KV alleinerziehend sein könnte und sie nur umgangsberechtigt. Damit das möglich ist, bedarf es aber zu allererst der Feststellung der Vaterschaft, dann eine Übertragung des Sorgerechts auf diesen. Da die Kindsmutter ja bereits ganz klar gesagt hat, was sie möchte - und zwar das alleinige Sorgerecht ohne das der Vater zuviel dazwischenfunkt - ist diese Option wohl am abwegigsten.

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Re: Wie bitte soll das ABR geteilt werden?

Antwort von chartinael am 09.05.2011, 19:26 Uhr

Bei 50-50 Regelungen ist das so.

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Mein Ratschlag...

Antwort von bobfahrer am 09.05.2011, 19:36 Uhr

...versuche es mal mit "getrennterziehend" - evtl könnt ihr beide mit der Vocabel mehr anfangen. Kann es sein das grad die Schwangerschaftshormone mit dir durchgehen? Also komm mal a bissel runter - er ist schließlich der Vater und somit zu 50% beteiligt an eurer AG.

Also setzt euch vernünftig zusammen, übertrage ihm von Beginn an Verantwortung - du wirst noch froh sein das du ihn hast! Glaub mir.

Viel Glück euch dreien!

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KugelJo

Antwort von bobfahrer am 09.05.2011, 19:42 Uhr

... Das Kind wird ja immer bei mir wohnen...

Das kannst du nicht bestimmen, wenn das Kind 14 oder 15 ist kann es selber entscheiden und evtl möchte es was nachholen - Zeit mit dem Vater - wenn es dann zum Vater will mußt du es gehen lassen..., also hör auf dich so festzulegen..., bringt es erstmal zur Welt und dann wirst du schon sehen wie wichtig ein zuverlässiger Elternteil ist. Du wirst irgendwann arbeiten gehen müssen, ja glaubst du das wird alles so easy? Les m,al hier mit im Forum, dann merkst du schnell wie wichtig ein funktionierende Elternschaft ist osder sein kann, also bevor du das Kind in den Brunnen wirfst --> zusammensetzen! Gemeinsam planen. Viel Erfolg.

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Re: ich hab mir..

Antwort von jessy-less am 09.05.2011, 22:12 Uhr

die ganze diskusion jetzt mal durchgelesen.
was mir ja immer wieder auffällt ist, dass mütter, die wert auf AS legen, sofort mal angegriffen werden. und alle immer ganz laut schreien, man solle den vätern das halbe sorgerecht geben, froh sein, dass er sich kümmern will, froh sein wird, dass man ihn hat usw...
aber mal ehrlich. in der realität sieht es meist ganz anders aus. ich kenne zu 99% nur fälle, wo sich die väter einen scheiß für ihre kinder interessieren und da liegt es nicht daran, dass die mütter steine in den weg legen....eher das gegenteil ist der fall.

außerdem liegt das ABR NICHT automatisch bei der mutter (wenn das kind dort lebt) bei geteiltem SR soweit ich informiert bin, sondern die mutter müsste es für sich beantragen.

ich würde das kind erstmal in ruhe auf die welt kommen lassen. sollte der vater sich drum kümmern, und damit meine ich regelmäßig und kontinuierlich, finde ich es ok, wenn er das halbe sorgerecht erhält, denn dann hat er es auch verdient!
aber väter, die sich so kümmern wie sie grad mal bock haben (oder eben keinen), haben nicht das recht, bei allem mitzubestimmen, wenn sie ihr kind nichtmal wirklich kennen. recvhte haben wollen, aber pflichten nicht übernehmen ist daneben.

tippfehler sind geschenkt

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Mann, das geht ja ab hier :) Ich schließe hiermit mal ab

Antwort von KugelJo am 09.05.2011, 22:12 Uhr

Danke an alle, die sich hier geäußert haben!
Nur so viel: Das geteilte SR wollte ich von Anfang an. Find ich auch wichtig. Mir gings nur ums alleinige ABR und eben diese "unrechtlichen" Grenzen, die man unter sich ausmachen muss. Aber ihr habt Recht. Da müssen wir wohl mal ein langes, intensives Gespräch führen.
Danke an alle!

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