Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 15.09.2010, 12:55 Uhr

Haltet alle die Augen auf, weil das JA es nicht macht

...ohne Kenntnis irgendwelcher Fakten schon von einem "Versagen des Jugendamtes" zu sprechen, finde ich - mit Verlaub - schon etwas gewagt.

Was weiß man denn bisher definitiv?

Die Nachbarn sollen schon mehrfach das Jugendamt informiert haben - ich habe allerdings nur gefunden, dass der Siebenjährige "mehrfach Hämatome sowie andere gesundheitliche Probleme gehabt" haben soll. Lt. Auskunft des Jugendamtes wären sie den Hinweisen nachgegangen, hätten diese aber nicht verifizieren können.

Zu klären wäre auch noch, ob der Junge schon seit längerem von den Eltern in diesem Keller eingesperrt wurde, oder ob es sich "nur" darum handelte, dass die Eltern mit den kleinen Geschwistern ohne den Jungen nach Holland und / oder auf Shopping-Tour fahren wollten, und ihn deshalb für diesen Tag dort eingeschlossen haben. Dazu sind die verschiedenen Berichte, die ich bisher spontan zu dem Fall im Internet gefunden habe, auch nicht eindeutig...

Selbstverständlich ist es auch absolut indiskutabel, ein Kind einen Tag lang im Keller einzuschließen, aber es ist nichts, was das Jugendamt grundsätzlich merken könnte. Es ist ja nun schlecht möglich, dass Beamte des Jugendamtes generell alle Kellerräume von Familien mit Kindern regelmäßig kontrollieren, oder auch nur alle Kellerräume von Familien mit Kindern, bei denen es bereits Hinweise durch Nachbarn etc. gegeben hat. (Wobei man auch bedenken muss, dass es nachbarliche Hinweise gibt, die wirklich hanebüchend sind und jeglicher sinnvoller Grundlage entbehren, auch das erschwert die Arbeit des Jugendamtes bzw. macht solche pauschalen Versagens-Vorurteile im Nachhinein auch nicht besser.)

Mal gesetzt den Fall - wenn Nachbarn Hinweise gaben und das Jugendamt hingegeben und sich die Familie und die Kinder anschaute und es gab KEINE ungewöhnlichen Auffälligkeiten - ja, was hätten sie denn dann machen sollen?!?

Natürlich ist das Verhalten der Eltern absolut indiskutabel und im Interesse des Jungen besteht unmittelbarer Handlungsbedarf, dem ja wohl auch nachgekommen wird, und der Junge wird sicherlich Hilfe brauchen, wahrscheinlich in jeder Hinsicht. Aber dieses Fehlverhalten der Eltern schon einmal vorab als "Versagen des Jugendamtes" zu titulieren, dafür fehlt mir dann auch wieder das Verständnis.

 
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