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Geschrieben von Dura am 26.02.2013, 19:01 Uhr

H4 und Versicherung - gerne @ ralph

Und da bin ich mal wieder :)

Also ganz klare Sache H4 und Kapitalbildene Versicherung, ein immer wieder währendes Thema.

Aber was ist mit nicht kapitalbildenen Versicherungen wie zum Beispiel Unfallversicherung (mit Todesfallleistung) oder Risikolebensversichrung (auch nur im Fall des Falles auszuzahlen).

Also wenn ich böser gemeiner H4 Empfänger meinte Nachbrut absichere durch dieses?

Muss das (minderjährige) Kind dann die Leistungen an die Arge auszahlen, weil Muddern (dank fehlenden Unterhalts) eine "Aufstockerin" war?

Beste Grüße

Dura

 
2 Antworten:

Im Falle einer Auszahlung wäre es Einkommen...

Antwort von Ralph am 26.02.2013, 23:13 Uhr

... und die Kinder müßten davon ihr Leben bestreiten.

Die Frage ist ja, inwieweit das überhaupt zum Tragen käme. Wohin kämen denn die Kinder im Falle Deines Ablebens? Sofern Du in die Rentenversicherung einzahlst, hätten Deine Kinder Anspruch auf Halwaisenrente, auf Kindergeld sowieso. Damit sind mindestens die Regelsätze abgedeckt. Hinzu käme die Miete, sofern eine anfällt, ggf. noch Krankenversicherungsbeiträge, wenn die nicht durch die Halbwaisenrente abgedeckt ist.

Viele Grüße
Ralph

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Re: Im Falle einer Auszahlung wäre es Einkommen...

Antwort von Dura am 27.02.2013, 8:15 Uhr

Danke Ralph :)

Also darf der gemeine H4ler (also auch ich) zumindest noch dies zur Abdeckung seiner Nachkömmlinge tun.

Ich hatte noch was im Hinterkopf aller "Na wenn sie sich sowas leisten können" - ist auch wichtig für mich, weil die Frage auf der Arbeit immer mal wieder auftaucht wenn meine Kunden ihre Verträge auslösen müssen ...

Das ans Riester nicht rangegangen werden darf wusste ich ja - aber dann kann man ja immerhin noch was zur rein privaten Absicherung tun...

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