von Maiglöckchen am 26.02.2013, 10:40 Uhr |
Formulierungshilfe (Prüfung Unterhaltsanspruch) gesucht
Hallo Ihr Lieben,
ich schreibe nur sehr selten hier, da ich seit einigen Jahren nicht mehr alleinerziehend bin, aber nun brauch ich doch mal wieder eure Hilfe.
Der KV meines Sohnes (10) möchte keinen Kontakt, hat auch im letzten Jahr versucht, durch einen Vaterschaftstest sein Kind endgültig loszuwerden (hat nicht geklappt....), zahlt aber wenigstens regelmäßig Unterhalt (Mindestsatz). Ich habe das nie prüfen lassen, vielleicht mein Fehler.
Nun habe ich einen anonymen Hinweis bekommen (wohl von jemandem, der ihm eins reinwürgen will), dass er seit Jahren zu wenig zahlt und auch jetzt noch eine saftige Gehaltserhöhung bekommen hat.
Die Bearbeiterin beim JA sagte mir, ich müsse ihn selbst auffordern, seine Gehaltsnachweise zu bringen, damit könne ich mich dann dort melden und es wird geprüft. Ich denke zwar kaum, dass er mir die Papiere aushändigt, aber schreiben muß ich ihm ja nun schon.
Wie würdet ihr das formulieren? Vielleicht hat ja jemand schon mal sowas geschrieben und kann mir helfen? Gern natürlich auch per PN!
Ich danke euch sehr!
LG,
Beate
Re: Formulierungshilfe (Prüfung Unterhaltsanspruch) gesucht
Antwort von kravallie am 26.02.2013, 11:28 Uhr
was???
selbst auffordern?
was war denn das für eine bearbeiterin beim jugendamt?
soweit ich weiß, unternimmt die beistandschaft erst, wenn sich die zahlung um 10% erhöhen würde.
check das mal anhand der dt und deinem verständnis, was saftig ist, ob das überhaupt so wäre.
da täuscht man sich manchmal....
@kravallie
Antwort von Maiglöckchen am 26.02.2013, 12:02 Uhr
Ich habe leider keine genauen Angaben bekommen, was er jetzt verdient, aber angeblich wäre es viel mehr als er immer angegeben hat. Laut §1605 BGB muß der KV aller 2 Jahre Auskunft geben (bzw. kann man es einfordern), so wurde es mir heute vom JA gesagt. Und ich wäre wohl die Einzige die "ihn in Verzug setzen kann". Wenn er mir keine Auskunft gibt, dann würde sich das JA einschalten.
Tja, das ist ja jetzt doof, wenn das vielleicht gar nicht stimmt?
Beate
Re: @kravallie
Antwort von kravallie am 26.02.2013, 12:20 Uhr
glaubst du denn, der mann gibt dir seine gehaltsabrechnungen freiwillig?
also der vater meiner tochter hätte das niemals im leben getan.
deswegen hatte ich anfänglich schon eine beistandschaft, hatte sie mal abgegeben und bei zahlungsschwierigkeiten ganz schnell wieder beantragt.
wahrscheinlich ist es dem jugendamt lieber, wenn man sich so einigt, das sagte mir mein beisteher schon auch mal, aber ich glaube nicht, daß das rechtlich auf sicherem fuß steht, daß DU gehaltsabrechnungseinsicht bekommst....
Re: Formulierungshilfe (Prüfung Unterhaltsanspruch) gesucht
Antwort von Pamo am 26.02.2013, 13:37 Uhr
Hast du denn eine Beistandschaft beim Jugendamt?
@Pamo
Antwort von Maiglöckchen am 26.02.2013, 15:11 Uhr
Nein, habe ich nicht. Eben deshalb musste ich auch nachfragen, wie ich mich verhalten soll. Glaube kaum, dass mir der KV Auskunft gibt, aber dann würde sich ja wohl das JA einschalten. Anwalt wäre sicher besser, kann ich mir aber nicht leisten.
Beate
Re: @Pamo
Antwort von Pamo am 26.02.2013, 15:55 Uhr
Dann kann das Jugendamt auch keinen Rechtsbeistand für dich stellen. Mach eine auf, dann regeln die das für dich.
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