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Geschrieben von efuma am 25.02.2013, 21:39 Uhr

Besuchsrecht oder auch Besuchspflicht?

Mein Schwager hat sich von meiner Schwägerin getrennt, sie hat ihm dann immer angeboten, dass er die Kinder mal haben kann, hatte er aber nur selten Gebrauch von gemacht. Nun will er die Kinder pltözlich häufiger sehen (wieso auch immer), meine Schwägerin stimmt dem auch zu. Es wurden Besuchszeiten und Abholzeiten vereinbart, aber er will sich nur die Rosinen rauspicken. In der Woche will er die Kinder nicht an Tagen, wo sie Veranstaltungen haben (Sport, Musik etc.), weil er sich ja dann um den Transport kümmern müsste. Ihm wurde jedes 3. Wochenende angeboten, da könnte der die Kinder von Freitags bis Montags haben, müsste sie dann aber morgens zur Schule bringen (er wohnt ca. 1,5 km von der Schule entfernt), aber das ist ihm zu anstrengend.
So lehnt er viele, der ihm angegeben Zeiten ab und beschwert sich gleichzeitig über seinen Anwalt, dass er die Kinder nicht genug zu sehen bekommt.
Der Anwalt meiner Schwägerin meint, er darf sich die Zeiten aussuchen, sie meint aber, wenn er die Kinder unbedingt so häufig sehen will, dann muss er eben auch mal Zeiten nehmen, die ihm nicht so passen.
Meine Schwägerin muss die Kinder auch zur Schule bringen und zum Sport usw. Und anders kommt er halt nicht auf die gewünschte Stundenzahl. Oft wurden vereinbarte Treffen auch kurzfristig abgesagt.
Hat der Vater denn nur ein Besuchsrecht, wie der Anwalt meiner Schwägerin meint, oder auch eine Besuchspflicht, also muss er dann die Kinder auch mal nehmen, wenn er sie mal irgendwo hin fahren muss (er hat dann ja frei und bekäme es arbeitstechnisch hin)?
Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken, für mein Rechtsgefühl geht es auch nicht an, dass sich der Vater nur die Rosinen rauspickt, zumal er plötzlich meint, er müsse seine Kinder häufiger sehen.
Meine Schwägerin legt dem auch keine Steine in den Weg und die Kinder wollen auch zum Vater, also eigentlich wird keine schmutzige Wäsche gewaschen, aber als Mutter muss man sich ja auch mal um nicht so bequeme Dinge kümmern, wieso soll der Vater das nicht müssen??

 
5 Antworten:

Re: Besuchsrecht oder auch Besuchspflicht?

Antwort von mf4 am 25.02.2013, 22:18 Uhr

Man kann ihn nicht zwingen Umgang anzunehmen, dem man ihm anbietet und den auch die Kinder wollen. Es gibt keine Pflicht.

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Re: Besuchsrecht oder auch Besuchspflicht?

Antwort von Pamo am 26.02.2013, 7:20 Uhr

eigentlich gibt es schon ein Umgangsrecht der Kinder mit ihrem Vater - leider ist das kaum rechtlich durchsetzbar

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Re: Besuchsrecht oder auch Besuchspflicht?

Antwort von shortie am 26.02.2013, 8:03 Uhr

Hi,
auch die Mutter muss sich nicht kümmern. Aber sie fühlt sich verpflichtet, zumindest sind viele Aktionen nicht lebensnotwendig, mit denen man sich terminlich etc. herumstresst. ;-)
Den Vater bzw. Umgangselternteil kann man leider nicht zwingen. Weder, den Umgang überhaupt oder regelmäßig wahrzunehmen, noch zur "sinnvollen" Gestaltung dessen.
Angeblich soll sich aber manch ein Vater nach einer gerichtlichen (zuvor natürlich Versuche beim JA) doch besonnen haben, etwas mehr Drive einzubringen.
Ich versuch´s auch gerade.

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Du hast eine Länge PN!! O.T.

Antwort von LadyIndiana am 26.02.2013, 9:48 Uhr

:-)

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Re: Besuchsrecht oder auch Besuchspflicht?

Antwort von Catmu am 26.02.2013, 10:17 Uhr

Manchmal funktioniert es, wenn es verbindlich gerichtlich geregelt wird. Üblich ist jedes 2. WE und die Hälfte aller Ferien.
Im Einzelfall kann da natürlich alles individuell protokolliert und vereinbart werden.

Allerdings müsste wohl ER den Antrag stellen, da er der umgangsberechtigte ist.

Ggf. Termin beim JA oder gemeinsam beim Anwalt oder Mediatior vereinbaren.

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